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Bally Maya · Nationalrat · 2024-03-14

Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-14

Wortprotokoll

Die Schweiz braucht und will einen elektronischen Identitätsausweis. Dieser ist wichtig, um mehr Sicherheit zu erhalten, wenn wir uns im digitalen Raum bewegen. Die E-ID ist essenziell bei der Weiterentwicklung der Digitalisierung und wird in unserem digitalen Leben einiges vereinfachen oder erst ermöglichen. Aus diesem Grund begrüsst die Mitte-Fraktion diese Vorlage ausdrücklich.

Aus Sicht der Mitte-Fraktion hat das Bundesamt für Justiz seit der verlorenen Referendumsabstimmung von 2021 und im Anschluss an die gleichlautende Forderung von sechs Parteien nach einer optimierten Neuauflage der E-ID seine Hausaufgaben gemacht. Durch eine neue Beteiligungs- bzw. Partizipationsform konnten sich interessierte Kreise und insbesondere auch die Gegnerinnen und Gegner der ursprünglichen E-ID-Vorlage aktiv in das Projekt einbringen, dies in Ergänzung zur formalen Vernehmlassung. Die Neuauflage der elektronischen Identität kommt nun anders daher; die Lehren sind gezogen worden. Die Anhörung in der Kommission verlief entsprechend positiv, die Kritikpunkte waren überschaubar.

Für uns von der Mitte-Fraktion war es wichtig, dass wir während der Beratung in der Kommission entsprechende Anpassungen vorschlagen konnten, um die noch vorhandenen und in den Anhörungen geäusserten Kritikpunkte zu reduzieren bzw. zu eliminieren. Die Vorlage muss zwingend breit abgestützt sein, um einen erneuten Absturz zu verhindern. Es muss uns schlichtweg gelingen, eine E-ID einzuführen, denn sonst leidet auch das Image der Schweiz massiv.

Gerne erläutere ich Ihnen kurz, welche Präzisierungen für die Mitte-Fraktion wichtig waren. Aus dem Gesetz muss klar und deutlich hervorgehen, dass sich die Vertrauensinfrastruktur tatsächlich in den Händen des Staates befindet - es darf nicht der geringste Zweifel daran bestehen. Diese Infrastruktur muss offen, verlässlich und sicher sein. Der Datenschutz muss gemäss der Privacy-by-Design-Konzeption gewährleistet sein oder, wenn wir das ohne Anglizismen ausdrücken, durch technik- und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Die Speicherung einer E-ID muss klar an einen Inhaber bzw. eine Inhaberin gebunden sein.

Die E-ID muss jederzeit und unverzüglich widerrufen werden können, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies muss auch entsprechend im Gesetz so erwähnt sein. Wir haben diesbezüglich Anträge eingereicht. Unsere Anliegen sind allesamt in die von der Kommission beantragten Anpassungen der Artikel 1, 17 und 18 eingeflossen.

Die Mitte-Fraktion begrüsst auch alle weiteren Anpassungen, die in der Kommissionsdebatte vorgenommen wurden. Im Besonderen möchten wir hier auch die Ergänzungen bei den Artikeln 3 und 9 erwähnen, die wichtig sind für den maximalen Schutz der Privatsphäre. Es geht darum, dass es auch bei mehrfacher Verwendung des gleichen Nachweises kryptografisch unmöglich sein soll, dies in einen Zusammenhang zu bringen.

Ebenfalls erwähnenswert erscheint uns die Erweiterung von Artikel 7, wonach die Daten, die beim Vorzeigen und bei der Überprüfung des elektronischen Identifikationsmittels entstehen, nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person gespeichert werden dürfen. Auch dies stellt ein wichtiges Sicherheitselement dar. Damit der elektronische Identitätsnachweis ein Erfolg wird, braucht es das Vertrauen der Bevölkerung. Die Risiken müssen auf das absolute Minimum reduziert werden. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass wir mit dieser Vorlage auf dem besten Weg dazu sind.

Wir danken für die ausgereifte Vorlage, die konstruktive Diskussion in der Kommission und die Aufnahme der von uns gewünschten Anpassungen. Die Mitte-Fraktion tritt ein und wird allen von der Kommission für Rechtsfragen beantragten Ergänzungen und Präzisierungen zustimmen und bittet Sie, dies auch zu tun.

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