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Walker Felix · Nationalrat · 2003-05-06

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-06

Wortprotokoll

Sie haben richtig gelesen: Der Antrag, den ich stelle, ist eine rein formelle Angelegenheit. Er hat also keine materiellen Auswirkungen.

Sie erinnern sich, dass wir in Zusammenhang mit diesem Geschäft ein Problem besonderer Art hatten, das uns zu Recht viel Zeit weggenommen hat. Dieses Problem ist die Frage der Transparenz. Ich kann Ihnen bestätigen, dass sich Ihre Kommission sehr bemüht hat, in diesem Artikel 6a jene Dinge, die zu präzisieren sind, auch darzulegen. Aber was die beiden Alineae 4 und 5 betrifft, so bin ich der Meinung, dass man noch eine Präzisierung machen sollte, nämlich folgende: Im Antrag der Kommission steht die Formulierung "Die ausgewiesene Überschussbeteiligung beträgt ....". Das ist ein betriebswirtschaftlich korrekter Begriff, aber er sagt nicht genau das, was man sagen müsste, damit man nachher im Gesetz möglichst wenig Interpretationsspielraum hat. Ich beantrage deshalb, dass man in den Absätzen 4 und 5 die beiden Wörter "ausgewiesene Überschussbeteiligung" durch "weiterzugebende Überschussbeteiligung" ersetzt. So weit der formelle Antrag.

[PAGE 633] Ich habe allerdings noch zwei Bemerkungen materieller Art. Es steht in Absatz 4, die Überschussbeteiligung solle mindestens 90 Prozent betragen. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass die Kommission hier den Mindestsatz angegeben hat. Es kommt dazu, dass er in etwa der Praxis entspricht. Aber wir sollten bedenken, dass wir eigentlich ein Interesse daran haben, dass der Spielraum für den Wettbewerb nicht allzu stark eingeengt wird. In diesem Sinne ist zu fragen, ob der Ständerat nicht ein paar Überlegungen dazu machen sollte, diesen Spielraum eben allenfalls zu erhöhen, d. h., die 90 Prozent zu reduzieren.

Eine zweite Bemerkung: Verdankenswerterweise hat das zuständige Bundesamt bereits Grundlagen für die Verordnung erarbeitet. Dort steht, dass nicht realisierte Gewinne auf Kapitalanlagen zu den Erträgen gehören. Jedermann weiss, dass Versicherungsgesellschaften naturgemäss grosse Wertschriftenportefeuilles halten müssen und dass sie automatisch den Börsenschwankungen ausgesetzt sind. Ich denke, dass man hier auch diese Frage nochmals überlegen muss. Ich bin damit einverstanden, dass realisierte Gewinne und Verluste auf Kapitalanlagen zu den Erträgen gehören. Aber dass nicht realisierte Gewinne und Verluste dazu gehören, scheint mir nicht sehr zweckmässig.