AB 337186
Huber Alois · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-14
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der Minderheit unserer Kommission, einer grossen Minderheit, und ich möchte darauf hinweisen, dass die Abstimmung mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten ausging.
Der Nutri-Score deckt nur die allgemeinen Ernährungsqualitäten eines Lebensmittels ab und berücksichtigt weder die Verarbeitung noch Zusatzstoffe und Produktionsmethoden. Dadurch besteht die Gefahr, dass naturbelassene Produkte benachteiligt werden. Nur wenige Nährstoffe werden zur Berechnung des Score berücksichtigt, nämlich gesättigte Fettsäuren, Salze und Zucker. Als Beispiel möchte ich hier einen reinen Apfelsaft mit Cola Zero vergleichen. Die Skala von Nutri-Score ist in fünf Gruppen aufgeteilt: grün, hellgrün, gelb, orange und rot. Bei dieser Kennzeichnung bekommt der reine, naturbelassene Apfelsaft - das haben wir schon gehört - die Farbe Orange, weil er zu viel Fruchtzucker hat. Im Vergleich dazu bekommt Cola Zero Hellgrün. Hellgrün ist ein guter Nährwert, Gelb ist ein durchschnittlicher Nährwert. Die möglichen schädlichen Zusatzstoffe wie Koffein oder künstliche Süssstoffe, welche für Menschen mit Stoffwechselerkrankungen schädlich sind, werden hier vollends ausgeschlossen.
Wenn Sie nun der Meinung sind, man könnte diese zusätzlichen Eigenschaften der Lebensmittelprodukte in der Ampel-Bezeichnung berücksichtigen, muss ich Sie leider enttäuschen und dies verneinen. Die Bezeichnungen der Lebensmittel mit Nutri-Score sind Sache der Unternehmen, das haben wir ja schon gehört. Aber sie müssen auch nach den Bedingungen von Santé publique France erfolgen, der die Marke gehört. Dies hält auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu diesem Vorstoss fest. Weiter schreibt er, und das ist mir sehr wichtig, dass Nutri-Score keine Ernährungsempfehlung, sondern ein Informationsmittel für die Konsumentinnen und Konsumenten sei, um bewusstere Einkaufsentscheide treffen zu können. Wird dies nun bei den von mir erwähnten Bezeichnungen nach Nutri-Score bei Süssmost und Cola Zero von den Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf gemacht - wir haben ja von Herrn Amoos gehört, dass die Leute darauf schauen -, so müssen die Eltern ihren Kindern Cola Zero zum Trinken geben.
Auch wenn Ihnen mein Vergleich zu extrem vorkommt, kann ich Ihnen versichern, dass das bei vielen anderen Lebensmitteln oftmals gleich ausfallen würde. Als Beispiel möchte ich hier den Käse erwähnen: Fast alle Käsesorten, welche nach traditionellen Methoden hergestellt werden, dürfen nach den Richtlinien des Nutri-Score nur mit der Farbe Orange gekennzeichnet werden. Lebenswichtige Vitamine, Mineralien, Spurenelemente und Proteine, welche im Käse vorhanden sind, werden nicht berücksichtigt und können den Konsumentinnen und Konsumenten auch nicht als wertvoll dargelegt werden.
Mit der Motion der WBK des Ständerates wollen die Motionäre erreichen, dass die problematischen Auswirkungen des Nutri-Score vermieden werden. Auf keinen Fall darf diese Bezeichnung auf unseren Lebensmittelprodukten obligatorisch werden. Der Vertreter des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat unserer Kommission auch mitgeteilt - das kam vorhin nicht ganz so klar heraus -, dass die Schweiz bei den Richtlinien im kleinen Rahmen mitdiskutieren darf, jedoch bei den Bestimmungen absolut kein Mitspracherecht hat.
Lassen Sie mich kurz eine Randbemerkung loswerden, sie ist vor allem für die Befürworter der Biodiversität von Bedeutung, für die Leute, die immer von Biodiversität sprechen und sie fördern wollen: Als Landwirt werde ich von verschiedenen Bundesämtern aus Bern aufgefordert, auf meinen Feldern Hochstammbäume zu pflanzen. Gleichzeitig wird mir aber von einem Bundesamt gesagt, dass mein Apfelsaft nur mit Orange bezeichnet werden kann. Für mich stellt sich nun die Frage: (Zwischenruf des Präsidenten: Herr Huber, Ihre Redezeit ist abgelaufen!) Sollen wir weiterhin Apfelsaft in unserem Hofladen verkaufen oder hochwertige Brennsäfte aus unserem Obst herstellen, welche mit Sicherheit mit Rot bezeichnet würden, obschon sie wenig Zucker, kein Salz und kein Fett enthalten?
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Nochmals: Es ist eine grosse Minderheit, der Entscheid gegen die Motion kam nur mit Stichentscheid des Präsidenten zustande.