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Müller Leo · Nationalrat · 2024-04-15

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-04-15

Wortprotokoll

Die Vorlage betreffend die Besteuerung der Telearbeit wird nötig, weil immer mehr Telearbeit oder, wie es bei uns heisst, Homeoffice betrieben wird. Wir haben bei der Besteuerung heute den Grundsatz, vor allem im internationalen Verhältnis, dass die Besteuerung der Arbeit dort anfällt, wo die Arbeit geleistet wird. Das ist bei Telearbeit eben gerade nicht der Fall. Deshalb besteht die Gefahr, dass ein grosser Betrag an Steuersubstrat verloren gehen könnte. Das ist international von Bedeutung, wenn wir davon ausgehen, dass rund 400[NB]000 Personen betroffen sind. Allein über 220[NB]000 Personen davon kommen aus Frankreich und 90[NB]000 Personen aus Italien. Mit diesen Ländern hat der Bundesrat Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt. Das Abkommen mit Frankreich haben wir in diesem Saal bereits beraten, jenes mit Italien wird noch kommen; hier konnte eine gute Lösung gefunden werden.

Die Mitte-Fraktion begrüsst diese Bemühungen und unterstützt sie auch. Jetzt braucht es eine Vorlage, damit diese Frage auch binnenrechtlich geklärt wird, insbesondere in den Bereichen der Erhebung von Quellensteuern. Die Mitte-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und wird ihr auch zustimmen.

Ich komme jetzt zu einem Punkt in der Detailberatung, der plötzlich in der Kommission und auch im Nachgang sehr viel zu diskutieren gab. Es geht um Ziffer 1 Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f. Der Bundesrat hat eine Präzisierung vorgeschlagen und argumentiert, das sei keine Gesetzesänderung, auch keine Praxisänderung, sondern nur eine Präzisierung. Dann kam es zur Diskussion, und wir stellten fest, dass es sich allenfalls um ein Vollzugsproblem handeln könnte. Die Mitte-Fraktion wollte diese Frage in der Kommission klären und die Beratung aussetzen, damit Klarheit herrscht, bevor wir hier über etwas entscheiden. Leider sah die Mehrheit der Kommission das anders, und deshalb haben wir die Vorlage zuhanden des Parlamentes verabschiedet und diskutieren heute hier in diesem Raum, was zu tun ist. Im Nachgang haben wir Fragen an die Steuerverwaltung gestellt, und diese wurden beantwortet; das wurde erwähnt. Die Quintessenz daraus ist, dass vier der befragten Kantone die Besteuerung von Seeleuten in der Praxis so umgesetzt haben, wie es der Bundesrat meinte und auch der Ansicht ist, dass es so richtig sei, und ein Kanton sie anders umsetzt und bei Seeleuten auf Schiffen mit ausländischer Flagge keine Steuern einzieht.

Um was geht es? Es geht darum: Wenn Seeleute bei einer Reederei arbeiten und diese Reederei Schiffe hat, die unter Schweizer Flagge fahren, dann sind diese Seeleute steuerbefreit. Wenn die Seeleute bei einer Reederei arbeiten, deren Schiffe nicht unter Schweizer Flagge fahren, dann gilt diese Steuerbefreiung gemäss der bisherigen mehrheitlichen Praxis und auch gemäss der Ansicht des Bundesrates nicht. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass wir diese Frage jetzt klären müssen und dass alle Kantone gleich zu behandeln sind. Demzufolge stimmt die Mitte-Fraktion dem Antrag der Minderheit Wermuth zu, damit diese Frage jetzt geklärt wird und die Praxis einheitlich angewendet wird.

Und erlauben Sie mir noch eine Bemerkung: Es gibt einem schon etwas zu denken, dass eine solche Praxis über Jahre angewendet wird und Steuern nicht eingezogen werden, obwohl diese aufgrund der Gesetzeslage eingezogen werden müssten. Zumindest hätte festgestellt werden sollen, dass die Praxis nicht einheitlich ist und gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das alles wurde aber nicht festgestellt bis zur Diskussion in der Kommission im Nachgang zu diesen Fragestellungen. Es wurden ja nicht nur keine Kantonssteuern eingezogen, sondern auch keine Bundessteuern, weshalb der Bund diese Steuern auch nicht erhalten hat.

Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und bei Ziffer 1 Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f der Minderheit Wermuth zu folgen.