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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2024-04-15

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-04-15

Wortprotokoll

Vieles wurde schon gesagt, und vieles war auch richtig; entsprechend kann ich es sehr kurz machen. Aus Sicht der Grünen geht es hier nicht um die Frage einer materiellen Änderung in beiden Varianten des umstrittenen Artikels; vielmehr geht es um die Frage, ob wir als Gesetzgeber ein klares, ein glasklares Zeichen für eine korrekte und einheitliche Rechtsdurchsetzung aussenden.

Wir freuen uns, dass sich nun nach den Erklärungen der Mitte-Fraktion und der Grünliberalen Fraktion eine Klärung im Sinne der bisherigen Rechtsauffassung durchzusetzen scheint. Das war ja auch die Message, die damals schon in der Botschaft von 2014, wenn ich es richtig im Kopf habe, abgegeben worden war; das war auch die Erklärung in der Vernehmlassung im Jahr 2023, bei der sich kein einziger Kanton negativ dazu geäussert hat. Ich meine daher: Tun wir doch das Richtige, indem wir hier die Klarheit schaffen, damit das, was heute eigentlich schon geltendes Recht und geltende Praxis ist, auch auf Gesetzesebene klar nachvollzogen werden kann.

In dem Sinne: Stimmen Sie dem Antrag der bisherigen Minderheit Wermuth zu, der hoffentlich jetzt die Mehrheit der Stimmen erhält.