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Ryser Franziska · Nationalrat · 2024-04-15

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2024-04-15

Wortprotokoll

Genau ein Jahr ist es her, seit wir uns zu einer ausserordentlichen Session getroffen haben, um die grösste finanzielle Unterstützung einer privaten Firma in der Geschichte der Schweiz zu beschliessen. 109 Milliarden Schweizerfranken an staatlichen Garantien und Sicherheiten hat die Fusion der CS mit der UBS benötigt. Dieses Geld wurde für ein Unternehmen gesprochen, das den Schweizer Zielen in Sachen Klimaschutz diametral entgegenstand, denn die CS gehörte beispielsweise zu den weltweit zwanzig wichtigsten Playern, wenn es um die Finanzierung fossiler Brennstoffe ging. Dennoch wurden Milliarden an Staatshilfen gesprochen, ohne dass damit Erwartungen an die Klimakompatibilität der Finanzgeschäfte verbunden wurden oder verbunden werden konnten.

Das ist aus zwei Gründen problematisch: einerseits, weil finanzielle Verpflichtungen in dieser Grössenordnung den Spielraum für den Bund reduzieren, um andere für das Wohlergehen der Schweizer Bevölkerung relevante Ziele zu verfolgen, wie eben die Anpassung an den Klimawandel, und andererseits, weil die Milliarden an Staatsgarantien an eine systemrelevante Bank gingen, die zur Erfüllung der Pariser Klimaziele eigentlich einen wichtigen Beitrag hätte leisten müssen. Dort heisst es explizit, dass staatliche und private Finanzflüsse auf eine treibhausgasarme Entwicklung sowie auf eine Verbesserung der Fähigkeit, sich an ein verändertes Klima anzupassen, auszurichten seien - ein Ziel, dem die Bank zu wenig nachgekommen ist.

Der Bundesrat soll deshalb die Kompetenz erhalten, bei der Gewährung von direkten oder indirekten staatlichen Beihilfen aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken oder ihre Konzernobergesellschaften Massnahmen im Bereich nachhaltiger Finanzflüsse anzuordnen. Diese Massnahmen sollen selbstverständlich verhältnismässig und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Bank getroffen werden, und sie sollen sich am Ziel des von der Schweiz unterzeichneten Abkommens von Paris orientieren.

Wer von Staatsgeldern profitiert, hat auch eine Verantwortung, dass diese nicht entgegen den gesamtgesellschaftlichen Zielen eingesetzt werden. Öffentliche Gelder sollen beispielsweise nicht zur Bezahlung horrender Boni verwendet werden. Deshalb ist in Artikel 10 des Bankengesetzes festgeschrieben, dass der Bundesrat im Falle von staatlichen Beihilfen Massnahmen im Bereich der Vergütung anordnen kann - er kann also die Boni aussetzen. Das hat er im Fall der CS ja auch getan. Eine analoge Regelung soll es dem Bundesrat in Zukunft erlauben, Vorgaben im Bereich Sustainable Finance zu definieren, und damit verhindern, dass Staatsgarantien für Fracking usw. verwendet werden.

Unterdessen wissen wir, dass die Fusion der beiden Grossbanken CS und UBS insofern geglückt ist, als die Märkte ruhig blieben und die Ausfallgarantien des Bundes nicht beansprucht werden mussten. Das ist eine gute Nachricht für den Bund und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Gleichzeitig müssen wir uns bewusst sein, dass das Finanzsystem fragil ist und dass die Banken - zumindest, wenn sie so geringe Eigenkapitalbasen haben wie heute - nicht vor weiteren Krisen gefeit sind. Eine Überarbeitung der Bankenregulierung ist deshalb notwendig. Der Too-big-to-fail-Bericht, den der Bundesrat letzte Woche publiziert hat, liefert [PAGE 632] dafür eine gute Grundlage, und er nimmt auch auf diese Motion Bezug, denn neben Prävention, Stabilität und Abwickelbarkeit von Banken gehören weiterführende Kompetenzen, wie mit dieser Motion beantragt, ebenfalls zur Diskussion dazu.

Wenn wir die Finanzflüsse nachhaltig ausrichten wollen, dann braucht es auch ein entsprechendes Lenkungsinstrument im Krisenfall. Mit Annahme der Motion haben Sie die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Bankenrettungen künftig auch ökologisch nachhaltig wirken.