Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-04-15
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-04-15
Wortprotokoll
Ich möchte nicht alles wiederholen, was der Bundesrat bereits sehr umfassend in seiner schriftlichen Stellungnahme ausgeführt hat. Im Kern sind zwei Punkte entscheidend:
Erstens sind die Prämien und Leistungen einer Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) nicht mit den Prämien und Leistungen einer Unfalldeckung via Krankenkasse vergleichbar. So zahlt beispielsweise die UVG-Unfallversicherung beim Eintritt des Schadenfalls neben den Heilungskosten auch Geldleistungen in Form von Renten oder Taggeldern aus. Im Gegensatz dazu übernimmt die KVG-Unfalldeckung nur die Heilungskosten. Die KVG-Unfalldeckung liegt damit von ihrer Ausgestaltung her näher bei der Krankenversicherung.
Weil sie nicht vergleichbar sind, müssen sie - und das ist der zweite Punkt - steuerlich auch nicht gleich behandelt werden. Bezüglich Selbstständigerwerbenden ist festzuhalten, dass sie ihre Kosten im Zusammenhang mit der UVG-Unfallversicherung bereits heute bei den Steuern als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend machen können. Auch hier liegt keine Ungleichbehandlung mit den Arbeitnehmenden vor.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.