Lexipedia

Amherd Viola · Bundesrat · 2024-04-16

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-04-16

Wortprotokoll

In diesem Block beginne ich mit dem Antrag der Mehrheit für eine neue Massnahme zu Ziel 9 in Artikel 10 Ziffer 54bis, nämlich mit dem Antrag auf eine Überführung der Anstossfinanzierung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung. Der Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen angenommen. Es liegt die Minderheit Wyssmann vor.

Der Bundesrat bittet Sie aus folgenden Gründen, den Antrag der Mehrheit abzulehnen: Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist ein zeitlich befristetes Impulsprogramm zur Förderung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots. Die parlamentarische Initiative 21.403 zielt auf eine zeitgemässe Lösung. Das Zustandekommen einer solchen Lösung liegt in den Händen des Parlamentes und nicht in den Händen des Bundesrates. Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative der WBK-N geäussert. Er hält fest, dass er einen Bundesbeitrag, mit dem die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden sollen, grundsätzlich ablehnt, dies einerseits, weil die familienergänzende Kinderbetreuung in erster Linie in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber liegt, und andererseits, weil die angespannte finanzielle Situation des Bundes kein weiteres Engagement erlaubt. Der Bundesrat hat das EDI zudem beauftragt, eine Botschaft zur Ablehnung der Volksinitiative "für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle" vorzubereiten.

Hingegen will er die im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratungen in der WBK-S vorgeschlagene Lösung unterstützen. Diese könnte eine Betreuungszulage oder gegebenenfalls andere Finanzierungsmodelle zur Senkung der Kosten für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung vorsehen. Die Kosten sollten innerhalb des vom Bundesrat definierten Kostenrahmens von weniger als 200 Millionen Franken pro Jahr liegen.

In der Kommission wurde ein Antrag mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, der nun als Mehrheitsantrag zu Artikel 10 Ziel 9 Ziffer 54ter vorliegt. Hier geht es um die Verabschiedung einer nationalen Strategie für Weiterbildung und Berufsbildung, um die Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern. Der Bundesrat hat am 8.[NB]März 2024 die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028 verabschiedet. Er hat damit dem Parlament auch einen Bundesbeschluss für die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025-2028 unterbreitet. Weiter rufe ich auch das Bundesgesetz über die Weiterbildung in Erinnerung. In der Förderperiode 2021-2024 haben dazu 21 Kantone eine Programmvereinbarung mit dem SBFI abgeschlossen. Die für diesen Zeitraum zur Verfügung stehenden Bundesbeiträge in Höhe von 43 Millionen Franken wurden bzw. werden von den Kantonen mindestens verdoppelt. Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat, den Antrag abzulehnen.

Bei Artikel 11 Ziel 10 Ziffer 56bis verlangt die Kommissionsmehrheit, dass eine Massnahme zur Überprüfung der SRG-Konzession aufgenommen wird. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Der Bundesrat hat bereits am 7.[NB]September 2022 erste Grundsatzentscheide zur künftigen SRG-Konzession getroffen. Weil der künftige Finanzrahmen der SRG aufgrund der Volksinitiative "200 Franken sind genug!" bis nach der Volksabstimmung unklar bleibt, hat der Bundesrat entschieden, die bestehende Konzession bis 2028 zu verlängern. Das Parlament wird sich ab Sommer 2024 mit dieser Volksinitiative befassen. Mit der Ausarbeitung der neuen Konzession soll erst begonnen werden, wenn die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bekannt sind. Für die Erteilung der SRG-Konzession ist der Bundesrat zuständig. Zum Entwurf wird es eine Vernehmlassung geben. Die parlamentarischen [PAGE 686] Kommissionen können konsultiert werden. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat diesen Antrag ab.

Bei Artikel 11 Ziel 10 Ziffer 56ter wird die Aufnahme einer Massnahme zur Festlegung der Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 beantragt. Der Bundesrat lehnt den Antrag ab. Der Bundesrat anerkennt die bisherige Leistung und das grosse Engagement aller Akteure im Zusammenhang mit einer möglichen Landesausstellung. Aufgrund der angespannten Lage beim Bundeshaushalt in den kommenden Jahren hat der Bundesrat am 29.[NB]März 2023 beschlossen, dass er sich frühestens 2028 zu einem allfälligen finanziellen Engagement für die Durchführung einer Landesausstellung äussern kann.

Am 22.[NB]November 2023 hat der Bundesrat den Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung verabschiedet. In diesem legt er unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Umstände die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung dar. Gemäss Bericht wird er im Falle eines positiven Grundsatzentscheids betreffend Finanzierungsabsicht frühestens 2028 die nötigen Vorbereitungen für eine Landesausstellung einleiten.

Der Nationalrat hat die ähnlich lautende Motion 23.3966 der WBK-S am 13.[NB]März 2024 als Zweitrat angenommen. Der Bundesrat hat sich zu dieser neuen Ausgangslage noch nicht geäussert.

Ich komme zum Thema AHV und zu Artikel 13 Ziel 12 Ziffer 60bis. Der Antrag der Mehrheit verlangt die Verabschiedung einer Botschaft zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare bei der AHV. Der Antrag wurde in der Kommission entgegen der Empfehlung des Bundesrates mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Wir bitten Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Zu diesem Thema sind sowohl eine Volksinitiative wie auch Postulate hängig. Die Volksinitiative "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" wurde am 27.[NB]März 2024 eingereicht. Falls die Volksinitiative offiziell zustande kommt, wird der Bundesrat entscheiden, ob er einen direkten oder einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative vorschlagen wird, und eine Botschaft verabschieden und der Bundesversammlung vorlegen. Ausserdem sind zwei Postulate in Bearbeitung, das Postulat 21.4430 der FDP-Liberalen Fraktion, "Auswirkungen einer zivilstandsunabhängigen Altersvorsorge?", und das Postulat Grin 22.4476, "AHV-Renten für Ehepaare. Gleichberechtigung anstreben". Mit diesen Postulaten wurde der Bundesrat beauftragt, insbesondere die Auswirkungen einer Abschaffung der Vor- und Nachteile für verheiratete Paare in der AHV zu prüfen.

Bei Artikel 13 Ziel 12 Ziffer 60ter wird eine Änderung des Entwurfes des Bundesrates beantragt. Die Kommission schlägt vor, die Verabschiedung einer Botschaft zur Sicherung der Altersvorsorge auch bei differenzierten Arbeitsmodellen - Teilzeit, Mehrfachpensen, hybride Formen - aufzunehmen. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen angenommen; ein Minderheitsantrag wurde eingereicht.

Bundesrat und Parlament haben in den letzten Jahren intensiv über die Altersvorsorge von Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit mehreren Anstellungen diskutiert. Die in der BVG-Reform beschlossene Senkung der BVG-Eintrittsschwelle sowie die Ablösung des fixen Koordinationsabzugs durch einen lohnabhängigen Abzug von 20 Prozent vom AHV-versicherten Lohn werden die Altersvorsorge der Teilzeitbeschäftigten stärken. Die vom Parlament angenommene Motion 22.3389 der SGK-S, "Auch Nebenerwerbseinkommen ins BVG", wird die Situation für Mehrfacherwerbstätige zusätzlich entschärfen. Zudem ist der Bundesrat in Erfüllung des Postulates Rechsteiner Thomas 23.4168, "Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern", daran, die Situation von Mehrfachbeschäftigten in der beruflichen Vorsorge sowie mögliche Lösungen zu analysieren. Es besteht keine Notwendigkeit, die Verabschiedung einer Botschaft zur Sicherung der Altersvorsorge bei differenzierten Arbeitsmodellen in der Legislaturplanung des Bundesrates vorzusehen. Falls die BVG-Reform in der Volksabstimmung abgelehnt wird, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen eine Aussprache führen.

Die Bestimmung von Artikel 13 Ziffer 64bis wurde mit 13 zu 12 Stimmen angenommen, und es wurde dazu eine Minderheit eingereicht. Der Bundesrat empfiehlt, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung eines Obligatoriums bei der Krankentaggeldversicherung abzulehnen. Das Anliegen einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung ist bereits Bestandteil mehrerer hängiger Vorstösse. Im Antrag wird auf die vom Bundesrat zur Ablehnung beantragte Motion 21.4209, "Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung", verwiesen, welche sich derzeit in der Beratung befindet. Nach Annahme der Motion durch den Nationalrat hat die SGK-S der Verwaltung verschiedene Abklärungsaufträge erteilt. Es ist nicht angezeigt, den laufenden Prozess der parlamentarischen Beratungen, welcher gerade dazu dient, einen Entscheid über die Notwendigkeit einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung zu treffen, auf diese Art zu unterbrechen respektive das Resultat vorwegzunehmen.

Die Bestimmung von Artikel 13 Ziffer 64ter verlangt die Aufnahme einer neuen Massnahme. Es geht um die Verabschiedung eines Sozialschutzsystems, das auf die vielfältigen Arbeitssituationen von Kulturschaffenden ausgelegt ist. Die Kommission hat diesen Antrag mit 13 zu 9 Stimmen angenommen, wobei ein Minderheitsantrag eingereicht wurde. Der Bundesrat hat die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in seinem Bericht vom 9.[NB]Juni 2023 in Erfüllung des Postulates Maret Marianne 21.3281 analysiert und verschiedene Massnahmen präsentiert, um die soziale Absicherung dieser Personengruppe zu verbessern. Der Bundesrat hat am[NB]1.[NB]März 2024 die Kulturbotschaft 2025-2028 verabschiedet. Darin thematisiert er die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden und schlägt konkrete Massnahmen vor. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat auch diesen Antrag ab.

Ich komme nun zur Thematik der Gesundheitsversorgung. Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 14 Ziel 13 sieht eine Umformulierung des Ziels wie folgt vor: "Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung und finanziell tragbare Prämien". Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen angenommen; eine Minderheit liegt vor. Hier gilt die gleiche Begründung wie bei den vorigen Anträgen zur Veränderung von Leitlinien und Zielen der Botschaft zur Legislaturplanung. Die Logik der Legislaturplanung folgt dem Prinzip, dass die Leitlinien und Ziele allgemein und breit formuliert sind und es erst auf Massnahmenebene zur Konkretisierung der Planung kommt. Aus[NB]diesen[NB]Gründen[NB]empfehlen wir Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Bei Artikel 14 Ziel 13 Ziffer 68ter fordert die Mehrheit die Umsetzung wirksamer Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen; der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 6 Stimmen angenommen. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Kostendämpfung im Gesundheitswesen weiterhin eine hohe Priorität geniessen muss. Allerdings hat das Parlament gerade verschiedene Gesetzespakete verabschiedet, welche es nun umzusetzen gilt. Zu denken ist dabei an die Kostendämpfungspakete 1a und 1b sowie an die Gegenvorschläge zur Prämien-Entlastungs- und zur Kostenbremse-Initiative. Zudem ist das Kostendämpfungspaket 2 aktuell im Parlament hängig. Der Bundesrat hat deshalb noch nicht entschieden, wann eine weitere Botschaft mit Massnahmen zur Kostendämpfung verabschiedet werden soll und was deren Inhalt sein wird. Es gilt nun zuerst, die beschlossenen Massnahmen so auf Verordnungsstufe umzusetzen, dass sie die gewollte Wirkung zeigen. Gleichzeitig wird der Bundesrat prüfen, welche weiteren Gesetzesänderungen sinnvoll sein könnten und wann das Gesundheitswesen bereit ist, diese umzusetzen.

Der Bundesrat empfiehlt aus diesen Gründen die Ablehnung des Antrages der Mehrheit. Er geht aber mit der Mehrheit einig, dass weitere Massnahmen notwendig sind, und wird dieses wichtige Thema weiterhin aktiv angehen. Sollte der Nationalrat der Mehrheit der Kommission folgen, muss die Massnahme konkreter formuliert sein. Es ist aus der Formulierung nicht ersichtlich, welche Massnahmen vom Bundesrat ergriffen werden sollen.

In der Kommission wurde der Antrag zu Artikel 14 Ziffer 68quater mit 15 zu 9 Stimmen angenommen. Er schlägt [PAGE 687] die Genehmigung oder gegebenenfalls Verabschiedung eines neuen Tarifs für ambulante ärztliche Leistungen vor.

Der Bundesrat setzt mit seinen Entscheiden zu Tardoc und dem darin enthaltenen Vorgehen das KVG um. Dieses sieht mit der Tarifautonomie vor, dass in erster Linie die Tarifpartner einen Tarif zu vereinbaren haben. Der Bundesrat ist einzig subsidiär tätig und beschränkt seine Eingriffe auf das notwendige Minimum, um den Vorrang der Tarifautonomie zu wahren. Der Tarifvertrag hat den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Daher hat der Bundesrat am 3.[NB]Juni 2022 den Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Leistungen, die Tardoc-Version 1.2, nicht genehmigt und an die Tarifpartner zurückgeschickt. Er hat die Genehmigung an Bedingungen geknüpft. Dazu gehören die Kostenneutralität, ein langfristiges Monitoring und Konzepte zur Behebung der Mängel von Tardoc. Zudem sollen alle relevanten Tarifpartner einbezogen und gleichzeitig die Pauschaltarifstruktur eingereicht werden.

Die zwischenzeitlich eingereichte Tardoc-Version 1.3.1 sowie die ambulante Pauschaltarif-Version 1.0 werden derzeit auf die Erfüllung dieser Vorgaben geprüft. Damit folgt der Bundesrat auch dem angenommenen Postulat 22.3505 der SGK-N. Laut diesem soll kein neues Tarifsystem genehmigt werden, bis eine neue, von allen massgeblichen Tarifpartnern revidierte Tarifstruktur festgelegt wurde und ambulante Pauschalen privilegiert werden. Der Bundesrat ist gegen eine Frist für die Genehmigung von Tarifwerken, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, weil dies zu viele Risiken einer unkontrollierten Kostenentwicklung birgt. Daher lehnt der Bundesrat den Antrag der Kommissionsmehrheit ab.