Ehrler Melchior · Nationalrat · 2003-05-07
Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-07
Wortprotokoll
Sie können der Anzahl der Anträge entnehmen, dass es sich hier um eine noch etwas umstrittene Sache handelt. Ich möchte etwas zurückblenden: Die ganze Angelegenheit ist in Beziehung zu BSE bzw. zu den Massnahmen zu sehen, die zur Entsorgung von Schlachtnebenprodukten oder Schlachtabfällen beschlossen wurden. Es war dann ja so, dass sich der Bund finanziell an diesen Kosten beteiligt hat. Die zentrale Frage - auch im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens - war die: Bleibt der Bund bei dieser Finanzierung? Wie lange bleibt der Bund bei dieser Finanzierung? Ursprünglich war die Idee seitens des Bundes die, dass er mittelfristig aus dieser Finanzierung aussteigt. Das hat dann in der Vernehmlassung zu Reaktionen von verschiedensten Kreisen geführt. Aus der Argumentation heraus, dass es sich hier um eine Frage der Volksgesundheit handelt, hat man eben gesagt: Der Bund muss weiterhin in dieser Finanzierung drinbleiben. Dann wurde die Beziehung zur Versteigerung gemacht, in dem Sinne, dass man von der Verwaltung her gesagt hat: Wenn die Versteigerung kommt, dann gibt es von dort her eben finanzielle Mittel, mit denen erreicht werden kann, dass der Bund in dieser Finanzierung drinbleibt. [PAGE 669]
Nun haben Sie gesehen, dass Ihre Kommission ein anderes Konzept als der Ständerat entwickelt hat. Ich möchte hier rasch auf die wichtigsten Punkte eingehen:
Der erste Punkt ist der, dass die Kommission diese Frage in den Übergangsbestimmungen und nicht in Artikel 37 geregelt hat. Das hat damit zu tun, dass sich dieser Artikel nach Auffassung Ihrer Kommission auf BSE beziehen soll und dass sie nicht eine generelle Lösung für solche Fälle einführen will. Die Beschränkung ist also die auf BSE, und hier liegt auch der Unterschied zum Antrag Bader Elvira. Frau Bader möchte eine allgemeine Formulierung für alle Fälle. Hier ist die Kommission der Meinung: Wenn es solche Fälle gibt, dann gibt es ohnehin wieder eine spezifische Diskussion. Deshalb will die Kommission hier also eine Beschränkung auf BSE.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist der, dass Ihre Kommission der Auffassung ist, dass diese Beiträge an die Halter und nicht an irgendwelche Verarbeitungsbetriebe gehen sollen - aus der Überlegung heraus, dass damit ein gewisser Druck auf diese Betriebe aufrechterhalten werden kann und dass damit nicht einfach Strukturen geschaffen und finanziert werden.
Hier ist ein Aspekt auch der, dass diese Lösung mit dem, was in der EU vorgesehen ist, kompatibel ist. Wir haben in der Kommission dann im Weiteren die Überlegung eingebracht - Sie finden das im entsprechenden Artikel -, dass man nicht einfach in dieser heutigen Verwertungsart drinbleiben sollte, sondern dass man nach Möglichkeit eben nach neuen Verwertungsmöglichkeiten von hochwertigem Eiweiss suchen sollte. Man möchte jetzt also nicht einfach mit einer Lösung Verwertungsstrukturen schaffen - z. B. in der Zementindustrie - und dies gewissermassen in der Zementindustrie zementieren. Vielmehr möchte man, dass man relativ rasch wieder auf "intelligentere" Verwertungsarten kommt, intelligenter in dem Sinne, dass es sich hier ja um hochwertige Eiweissprodukte handelt und dass es an und für sich nicht sinnvoll ist, diese so zu verwerten.
Das sind die wesentlichen Punkte des Konzeptes Ihrer Kommission. Ich bitte Sie einfach, im Namen der Kommission, auf dieser Linie zu bleiben und die verschiedenen Einzelanträge abzulehnen.
Es liegen Einzelanträge Scherer Marcel und Beck vor, die eine gewisse Lösung wollen, aber nicht bezeichnen, an wen sich die Entschädigung richten soll; hier ist für die Kommission wichtig, dass sie an die Halter geht. Frau Bader Elvira möchte - das habe ich erwähnt - eine allgemeine Lösung; wir von der Kommission möchten eine spezifische Lösung für BSE. Wir finden auch den Antrag Freund auf Streichung von Absatz 4 - es geht um die Beziehung zu den Mitteln aus der Versteigerung - nicht richtig. Ich möchte betonen, dass wir hier eine klare Differenz zum Ständerat schaffen. Von dorther können dann noch allfällige Unebenheiten bestehen, die - wenn wir diese Differenz schaffen - im Ständerat eben diskutiert und gegebenenfalls auch ausgeräumt werden können.