Steinemann Barbara · Nationalrat · 2024-04-17
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-04-17
Wortprotokoll
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die kein Verbot von Symbolen für verwerfliche Gesinnungen kennen. Wir sind aber auch das Land, das die wenigsten Probleme damit hat. Das dürfte kein Zufall sein. Wir sind hierzulande mit der direkten Demokratie so gut aufgestellt, dass wir jeglichen Extremismus gering und bedeutungslos zu halten vermögen. Das unterscheidet uns vom nahen Ausland, insbesondere von Deutschland, wo[NB]diese[NB]Symbolik[NB]seit[NB]1945[NB]aus[NB]historischen Gründen verboten ist.
Unsere Gesellschaft muss damit umgehen können, dass es immer einen Sockel von wenigen bedeutungslosen Spinnern geben wird. Wer verwerfliche Symbole zeigt, offenbart damit seine verwerfliche Gesinnung. In diesem Sinne wäre ihr allfälliges Tragen selbstentlarvend. Strafbar ist das Zeigen solcher Symbole heute schon, wenn damit die Absicht verbunden ist, für eine entsprechende Ideologie zu werben oder Angehörige einer Ethnie, Rasse oder Religion herabzusetzen. Das Mitführen einer Nazifahne an einer rechtsextremen Demo ist nach dieser Lesart heute schon justiziabel. Vor zwei Jahren wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, der an seiner Wohnungstür Fotos und Symbole mit Hakenkreuzen und Hitlergruss aufgehängt hatte.
Staatsanwaltschaften und Polizei sind heute schon mehr als am Anschlag. Ende Januar gab die Polizei in Basel bekannt, dass Vermögensdelikten bis zu einem bestimmten Betrag keine Beachtung mehr geschenkt werde. Mit einer Annahme der Anträge der Kommission würden wir diese Behörden auch noch Symbolen hinterherrennen lassen. Vertreter dieser Behörden haben dem Bundesamt für Justiz übrigens zu Protokoll gegeben, dass sie ebenfalls gegen ein solches Verbot von Symbolen sind.
Nach Auffassung meiner Minderheit sollte nicht verboten, sondern aufgeklärt werden. Leider setzt die Schulpolitik seit einigen Jahren vielmehr auf modische Woke-Themen wie Gender-Sensibilität, drittes Geschlecht und dergleichen als auf Geschichte. Dass in unserem Nachbarland vor 80 Jahren Menschen industriell vernichtet wurden, gehört nicht mehr zum Schulstoff. Aufklärung und Geschichtsbewusstsein über und für das dunkelste Kapitel Europas ist in unserem Bildungssystem über die Jahre leider verloren gegangen.
Seit Jahren wird ein Verbot von Nazisymbolen gefordert, es ist bisher allerdings an der fehlenden Bestimmtheit gescheitert. Bestimmtheit ist ein wichtiger Grundsatz von Rechtsstaaten. Dieses Problem ist nicht vom Tisch. Der Vorstoss hätte eine Verordnung mit Visualisierung und Beschrieb der Symbolik zur Folge, die die ganze Zeit angepasst und erweitert werden müsste. Auch die Ausnahmen müssten festgehalten werden.
Ein Blick nach Deutschland zeigt uns, wie ausufernd das Zeichenverbot werden kann. Dort wird momentan ernsthaft über Fussballleibchen mit bestimmten Zahlen, konkret die 18 für die Initialen des Diktators, diskutiert. Das läuft der Berechenbarkeit des Strafrechts zuwider.
Es gibt ja auch gewaltverherrlichende Symbole des Sozialismus und des Islamismus. Letztere werden offen auf Fahnen durch die Strassen von Frankreich, Belgien, England, Deutschland getragen, eine Machtdemonstration mit islamistischen, dschihadistischen und salafistischen Zeichen, die das dortige Verbot auch nicht verhindern kann.
Wir tun gut daran, zu vermeiden, dass die Schweiz von den gleichen verwerflichen Strömungen heimgesucht wird. Der Anschlag vom 2.[NB]März in Zürich ist da kein guter Vorbote. Juden müssen heute Angst haben, nehmen die Kinder aus den Schulen, verlassen Europa, weil sie sich nicht mehr sicher fühlen. Das Verbot von Zeichen lindert dieses erschütterte Sicherheitsgefühl nicht. Hier tut man sich unglaublich schwer, die Tätergruppe überhaupt zu benennen. Wer sie anspricht, wird mit der Rassismuskeule niedergeschlagen. Wir sehen [PAGE 732] keinen Willen vonseiten der Politik, hier kritisch hinzuschauen.
Ein Verbot von Symbolen verhindert keine Attacke, verhindert keine antisemitische Gesinnung, die ja auch an unseren Hochschulen und in intellektuellen Milieus grassiert. Im Unterschied zum linken und zum migrantischen Antisemitismus ist der Antisemitismus vonseiten der Neonazis bereits heute quer durch die Schweizer Gesellschaft geächtet. Entsprechend kann ein Verbot von Hakenkreuzen und dergleichen gar kein grosses gesellschaftliches Signal mehr aussenden.
Der Bericht vom Bundesamt für Justiz statuiert übrigens, dass bis 2022 keine Zunahme der Verbreitung dieser Symbole registriert wurde. Erst 2023, nach den Ereignissen vom[NB]7.[NB]Oktober, hat die Verbreitung dieser Symbole zugenommen. Das ist, auch wenn Sie das nicht gerne hören, der Einfluss der Zuwanderung aus aussereuropäischen Kulturen. Wir betreiben hiermit wortwörtlich Symbolpolitik, und das sollten wir nicht tun.
Bitte stimmen Sie meinem Minderheitsantrag zu.