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Schläfli Nina · Nationalrat · 2024-05-27

Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-27

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, bei Artikel 50 Absatz 2bis AIG am Beschluss des Nationalrates und damit am ursprünglichen Entwurf der Kommission festzuhalten. Mit dieser Variante soll eine Nichterfüllung eines oder mehrerer Integrationskriterien während einer dreijährigen Frist keinen Einfluss auf die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung haben; die Erfüllung der Integrationskriterien wird trotzdem regelmässig überprüft, und es können Massnahmen zur Förderung der weiteren Integration eingeleitet werden.

Wer im wörtlichen oder im übertragenen Sinne mit Überleben beschäftigt ist - und im Falle häuslicher Gewalt sprechen wir nicht selten von beidem gleichzeitig -, hat erst einmal kaum Ressourcen, um sich um etwas anderes zu kümmern. Hinzu kommt, dass Opfer häuslicher Gewalt während der Beziehung von ihrem Partner oder ihrer Partnerin häufig bewusst sozial und wirtschaftlich komplett isoliert werden. Sie können sich vorstellen, dass eine Integration unter diesen Umständen praktisch unmöglich ist. Eine Frist von drei Jahren soll es den Opfern nun ermöglichen, die Integrationskriterien zu erfüllen, sprich, einen Sprachkurs zu besuchen, sich wirtschaftlich unabhängig aufzustellen, eine Ausbildung zu beginnen und ein soziales Umfeld aufzubauen oder, kurz ausgedrückt, neu in ihr Leben in der Schweiz zu starten.

Das ist auf der einen Seite sicher eine Art angebrachte Schonfrist, auf der anderen Seite ist es aber auch ein klares Signal oder vielmehr sogar eine bewusste Zielsetzung an die Betroffenen: Innerhalb von drei Jahren müsst ihr integriert sein.

Ich bitte Sie, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen und so eine bessere Variante des Gesetzes zum Schutz von ausländischen Opfern häuslicher Gewalt zu ermöglichen.