Bally Maya · Nationalrat · 2024-05-27
Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-27
Wortprotokoll
Lassen Sie es mich klar und deutlich sagen: Die Mitte-Fraktion ist einstimmig gegen die Verheiratung von Minderjährigen und steht somit hinter den Verbesserungen der Massnahmen im Zivilgesetzbuch und der Verschärfung durch besondere Regelungen zur Nichtanerkennung von Minderjährigenheiraten im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. Wir müssen alles daransetzen, zu verhindern, dass Minderjährige verheiratet werden bzw. dass wir durch Anerkennung von im Ausland geschlossenen Minderjährigenehen solchen Ehen noch Vorschub leisten. Es gilt, die Kinder zu schützen; das ist für die Mitte-Fraktion völlig unbestritten. Dies gilt nicht nur für zivilrechtlich geschlossene Ehen, sondern auch für rein religiös geschlossene Ehen oder Partnerschaften.
Wir anerkennen die grundsätzlichen Heilungsmöglichkeiten einer Ehe, die im minderjährigen Alter geschlossen wurde, auch wenn eine solche Heilung natürlich immer einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt. Es kann und darf aber auch nicht sein, dass wir Jahre, allenfalls Jahrzehnte später von Amtes wegen in gelebte Familienstrukturen eingreifen und diese zerstören. Dies muss selbstverständlich auch verhindert werden, so unschön die Tatsache ist, dass die Eheleute vor Jahren im minderjährigen Alter verheiratet wurden. Die Mitte-Fraktion begrüsst es aber explizit, dass die Heilung deutlich später, nämlich erst mit Eintreten des[NB]25.[NB]Altersjahres, erfolgen darf. Dies gibt den Behörden und den betreffenden Personen genügend Zeit, nach Erreichen der Volljährigkeit gegen die Ehe vorzugehen.
Absolut essenziell ist für uns, dass Minderjährigenehen in keinem Fall anerkannt werden, wenn die betroffenen Personen unter 16 Jahre alt sind. Hier gibt es keine Möglichkeit für irgendwelche Interessenabwägungen. Dies gilt auch in jedem Fall für Heiraten bis zum 18.[NB]Altersjahr, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt des Eheschlusses den Wohnsitz in der Schweiz hatte, denn genau mit diesen Regelungen werden "Sommerferienheiraten" unterbunden. In diesen Fällen gibt[NB]es[NB]kein[NB]Wenn und Aber. Eine solche Ehe ist ungültig - Punkt.
Eine äusserst schwierige Abwägung war, dass zwischen 16 und 18 Jahren eine Anerkennung der Ehe erfolgen kann, dies nach einer entsprechenden Interessenabwägung. Wir haben uns hier, wie wohl alle, äusserst schwergetan und standen sehr auf der Kippe, den Antrag, diese Interessenabwägung zu streichen, gutzuheissen. Diese Interessenabwägung ist für die Mitte-Fraktion ein Grenzfall, es geht uns grundsätzlich eigentlich gegen den Strich.
Was hat uns bewogen, den Antrag abzulehnen? In der ständerätlichen Kommission, im Ständerat und in der nationalrätlichen Kommission wurden Pro und Contra sehr intensiv diskutiert. Uns hat schliesslich auch die Realität in vielen [PAGE 797] europäischen Ländern überzeugt, wie meine Kollegin Patricia von Falkenstein bereits ausgeführt hat. Es gibt europäische Länder, die Heiraten ab 16 oder 17 Jahren ohne jegliche Restriktionen zulassen, und viele, die sie unter bestimmten Bedingungen im Ausnahmefall gutheissen. Es schien uns tatsächlich nicht sinnvoll, eine Heirat von Minderjährigen zwischen dem 16.[NB]und 18.[NB]Altersjahr per se als ungültig zu erklären, obwohl eine Ehe allenfalls mit einer Spezialbewilligung, zum Beispiel im Herkunftsland Österreich, rechtlich legitim geschlossen wurde oder, wie wir schon gehört haben, in Schottland, wo es nicht einmal eine Spezialgenehmigung braucht, um legitim mit 16 Jahren zu heiraten.
Liegt es da tatsächlich an uns, solche Ehen automatisch als ungültig zu erklären? Ist es hier nicht sinnvoll, dass wir ein Gericht nach einer Interessenabwägung die Ehe allenfalls anerkennen lassen? Aus diesem Grund haben wir uns nach den intensiven Diskussionen in beiden Kommissionen zugunsten der Interessenabwägung entschieden. Wir unterstützen bei Artikel 105a Absatz 2 den Minderheitsantrag. Das heisst, wir folgen den Anpassungen des Ständerates. Massgebend ist für uns auch, dass bei 16- bis 18-Jährigen von Amtes wegen eine mögliche Anerkennung nach entsprechender Abwägung durch ein Gericht erfolgen muss. Die Anerkennung erfolgt also nicht automatisch.
Wie ausgeführt, tritt die Mitte-Fraktion ein und folgt immer der Mehrheit, mit der erwähnten Ausnahme bei Artikel 105a Absatz 2, weil wir anerkennen, dass es europäische Länder gibt, die Ausnahmen ab 16 Jahren vorsehen. Diesen Paaren möchten wir keine Steine und Hindernisse in den Weg legen, aber wir möchten die Interessen durch ein Gericht nochmals prüfen und allenfalls bestätigen lassen.