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Rutz Gregor · Nationalrat · 2024-05-27

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-27

Wortprotokoll

Besten Dank, Herr Präsident - kein Problem, ich stehe Ihnen jederzeit für erhellende Voten zur Verfügung!

Wir haben es ganz kurz schon letzten Dezember anlässlich des Ordnungsantrages Pfister Gerhard diskutiert. Ich habe damals erstens ausgeführt, dass die Praxisänderung des SEM gegen das Asylgesetz verstosse. Dies hat sich mittlerweile so bestätigt. Zweitens haben wir kritisiert, dass die Kommunikation der Bundesbehörden eine eigentliche Einladung an jedermann in der Welt sei, in die Schweiz zu kommen. Dass sich das bewahrheitet hat, sehen wir leider an den Zahlen. Drittens habe ich darauf hingewiesen, dass der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes kein Grundsatzentscheid gewesen sei. Auch das hat sich bestätigt. Es war übrigens, Kollege Paganini, auch keine Praxisänderung; ich komme darauf zurück.

Die SPK hat den Handlungsbedarf erkannt. Darüber sind wir sehr glücklich. Sie will die Praxisänderung rückgängig machen, und sie hat zusätzlich zu meinem Vorstoss sogar eine eigene Motion beschlossen, die in einem Punkt noch weiter geht als mein Vorstoss. Aus diesem Grund wird meine Fraktion beide Vorstösse unterstützen.

Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich noch einmal mit der Frage befasst; Sie haben es gesehen. Am 23.[NB]April erfolgte das neueste Urteil. Darin hat das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr seine Praxis bestätigt und erklärt, warum das SEM das Asylgesetz überdehnt und diese Interpretation nicht haltbar ist.

Vor diesem Hintergrund stellen sich zwei Fragen, und ich hoffe, Bundesrat Jans wird uns diese heute beantworten. Die erste Frage: Hat das Departement erkannt, dass die Kommunikation, dass man pauschal ganzen Gruppen Asyl gewähren will, als Einladung verstanden wird und dass man eine solche Kommunikation nicht nur auf der Redaktion des "Tages-Anzeigers" zur Kenntnis nimmt, sondern auch in Somalia, in Libyen oder eben in Afghanistan? Die zweite Frage: Hat das EJPD erkannt, dass diese Praxis dem Gesetz widerspricht, weil es nämlich eine Überdehnung von Artikel 3 des Asylgesetzes ist?

Es ist eine Ergänzung dieser Bestimmung um neue, selbstständige Motive. Da liegt ein ganz wichtiger Punkt. So hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt: Es gibt einen Unterschied zwischen Diskriminierung und einer asylrechtlich relevanten Verfolgung. Die Differenz liegt in der Intensität des Eingriffs, und das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es ist ein Unterschied, ob einer Frau aus religiösen Gründen eine Zwangsverheiratung droht oder gar ein Ehrenmord oder ob ihr aus diesen religiösen Gründen die Ausübung eines bestimmten Berufs verboten ist oder das Tragen einer bestimmten Kleidung obligatorisch ist. So etwas macht die Situation natürlich nicht besser, aber juristisch ist es ein Unterschied, weil die Intensität des Eingriffs eine andere ist - und das ist das, was das Bundesverwaltungsgericht auch im von Kollege Paganini angeführten Entscheid vom 22.[NB]November so bestätigt hat, auch wenn der Entscheid im Ganzen dann etwas anders tönt. Aber auch dort hat das Bundesverwaltungsgericht gesagt, allein die Eigenschaft, eine Frau zu sein und einen afghanischen Pass zu haben, genüge nicht, um automatisch die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt zu erhalten. Das sind [PAGE 806] juristische Punkte, die meines Erachtens weiss Gott auch unsere Bundesbehörden zur Kenntnis nehmen müssen.

Während das Bundesverwaltungsgericht seine Praxis einmal mehr bestätigt hat, hat das SEM eine Praxisänderung vorgenommen, und zwar dahin gehend, dass faktisch eben keine Einzelfallprüfung mehr erfolgt oder - wenn Sie es anders ausdrücken wollen - dass zwar eine Einzelfallprüfung erfolgt, aber die Schwelle so tief gesenkt worden ist, dass die Flüchtlingseigenschaft faktisch in jedem Einzelfall automatisch bestätigt wird.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 10.[NB]April 2024, dass rund 75 Prozent der Fälle positiv entschieden worden seien. Das stimmt, ist aber natürlich nur die Hälfte der Wahrheit. Sie müssen wissen: 75 Prozent sind positive materielle Entscheide, 2 Prozent sind negative materielle Entscheide, und 21 Prozent sind Nichteintretensentscheide, weil die entsprechenden Leute aus Dublin-Staaten kommen und die Schweiz gar nicht zuständig ist. Diese 21 Prozent müssen Sie natürlich abziehen, und dann zählen nur noch die 77 Prozent der Fälle, die wirklich materiell behandelt worden sind. Wenn Sie das hochrechnen, dann sehen Sie: In 97,5 Prozent dieser Fälle wurde eine positive Antwort und in[NB]weniger[NB]als[NB]2,5[NB]Prozent dieser Fälle eine negative Antwort gegeben.

Jetzt muss man mir noch erklären, warum es eine kritische Einzelfallprüfung sein soll, wenn in fast jedem Fall ein positiver Entscheid erfolgt. Hier müssen Sie natürlich sauber rechnen, Herr Bundesrat. 97,5 Prozent sind dann schon noch ein bisschen etwas anderes als die 75 Prozent, die Sie anführen. Und wenn man sieht, dass es im Laufe der letzten Zeit eine Verdoppelung gab, dann muss man sagen: Wir sind hier auf dem falschen Weg. Ich hoffe, dass Sie das so rasch wie möglich korrigieren.

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