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Rieder Beat · Ständerat · 2024-05-28

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-28

Wortprotokoll

Es ist ein sehr langer Titel, aber es sind auch bedeutende Mittel, die wir hier in den nächsten vier Jahren ausgeben wollen, nämlich 2,207 Milliarden Franken. Das Geschäft 23.081 zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025-2028 erfasst insbesondere die Abwasserreinigung und die Restwassersanierung und ist in der Kommission grundsätzlich unbestritten.

Es handelt sich um einen Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite im Umweltbereich in der genannten Planperiode. Die Kredite betreffen die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen im Umweltbereich sowie im Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen und die Abgeltung von Restwassersanierungen. Mit diesen Mitteln werden im Wesentlichen die Massnahmen der Kantone im Umweltbereich mitfinanziert, sprich subventioniert. Insgesamt beantragt der Bundesrat, wie bereits erwähnt, eine Summe von 2,207 Milliarden Franken für vier Jahre.

Das Instrument der Programmvereinbarungen wurde mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs geschaffen und wird im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen angewendet. Die Programmvereinbarungen werden für eine bestimmte Periode, in der Regel für vier Jahre, abgeschlossen. Erstmals war dies für die Periode 2008-2011 der Fall.

Bis anhin wurden die entsprechenden Verpflichtungskredite in unserem Bereich, im Umweltbereich, im Rahmen des Voranschlags beantragt, zuletzt für die Planperiode 2020-2024. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung der Mittel beantragt der Bundesrat nun diese Verpflichtungskredite in einer separaten Botschaft. Konkret werden folgende Verpflichtungskredite beantragt.

Zu Buchstabe a, Wildtiere und Jagd, 32 Millionen Franken: Es handelt sich um eine Erhöhung um 20 Millionen Franken aufgrund der Revision des Jagdgesetzes. Diese Mittel waren nicht bestritten. Insbesondere werden mit diesem Kredit nachhaltige Massnahmen im Umgang mit den Wölfen unterstützt, und der Bundesrat ist dort wahrscheinlich weiter als die Legislaturplanung, die Sie gestern besprochen haben.

Zu Buchstabe b, Wald, 451 Millionen Franken: Hier gab es einen Antrag in der Kommission auf Erhöhung dieses Teilbereichs um 100 Millionen Franken in Umsetzung der von den Räten angenommenen Motion Fässler Daniel 23.4155, "Wald. Rasche Anpassung an den Klimawandel ist dringend". In der Botschaft wird erwähnt, dass diese Mittel im Kredit "Wald" im Vergleich zur aktuellen Periode gekürzt werden, da mit der Umsetzung der Motion Fässler Daniel 20.3745, "Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes", für die aktuelle Periode 2020-2024 bereits zusätzliche Mittel befristet gesprochen wurden.

Mit der neuen Motion 23.4155 wird nun gefordert, die Massnahmen und ihre Finanzierung unbefristet fortzuführen. Die Motion wurde seinerzeit vom Ständerat mit 31 zu 4 [PAGE 313] Stimmen bei 3 Enthaltungen und mittlerweile von der UREK-N mit 17 zu 4 Stimmen, ohne Minderheit, angenommen. Sie wird im Nationalrat in dieser Session behandelt. Sie könnte teilweise umgesetzt werden, indem der Verpflichtungskredit "Wald" um 100 Millionen Franken erhöht wird. Dies beantragt Ihnen eine Mehrheit Ihrer Kommission. Eine Minderheit, Sie sehen das auf der Fahne, beantragt Ihnen, bei diesem Kredit beim Bundesrat zu bleiben. Bei Annahme der Erhöhung[NB]müssten die Mittel für das Jahr 2025 noch in den Voranschlag aufgenommen werden. Mit der Annahme der Motion würde der Nationalrat dem Bundesrat in der Sommersession einen entsprechenden verbindlichen Auftrag erteilen. Die Mehrheit Ihrer Kommission befürwortet dieses Vorgehen.

Zu Buchstabe c, Schutz Naturgefahren, 153 Millionen Franken: Hier ist zu bemerken, dass die Querschnittkürzungen in allen Umweltbereichen, auch im Bereich Schutz vor Naturgefahren, vorgenommen werden - dies bereits an dieser Stelle ein Hinweis auf den Antrag zu Buchstabe f, Revitalisierung. Das heisst, sogar beim Schutz vor Naturgefahren wird gegenwärtig gespart. Da dürfen andere, weniger prioritäre Sektoren nicht von Sparmassnahmen ausgenommen und schon gar nicht aufgestockt werden.

Zu Buchstabe d, Natur und Landschaft, 384 Millionen Franken: Hier erfolgt eine deutliche Kürzung gegenüber der Planung aufgrund der Ablehnung des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitäts-Initiative. Das sind 40 Millionen weniger im Jahr 2025 und etwa 100 Millionen Franken weniger im Jahr 2028. Sie sehen dies in Kapitel 2.2.4 der Botschaft. Hierzu gab es keine Anträge.

Zu Buchstabe e, Hochwasserschutz, 481 Millionen Franken: Die Beiträge werden zu zwei Dritteln für Einzelprojekte gesprochen, ein Drittel fliesst über Programmvereinbarungen mit den Kantonen. Das revidierte Wasserbaugesetz verändert die Aufgaben, führt aber nicht zu finanziellen Mehraufwänden. Verwiesen wird auf unsere Beratungen zu diesem Geschäft im Frühling dieses Jahres; Sie haben dieses Gesetzesprojekt in der Frühjahrssession verabschiedet. Insgesamt gibt es ein leichtes jährliches Wachstum, zugleich erfolgt die Umsetzung der Querschnittkürzungen auch in diesem Bereich.

Zu Buchstabe f, Revitalisierung, 146 Millionen Franken: Hier erfolgt eine leichte Erhöhung aufgrund der beschleunigten Umsetzung von Revitalisierungsprojekten. In diesem Bereich lag unserer Kommission ein Antrag der Finanzkommission des Ständerates vor, den Kredit um 40 Millionen auf 186 Millionen Franken zu erhöhen. Die Finanzkommission des Ständerates beantragt mit 6 zu 5 Stimmen, einem Zufallsmehr, den Verpflichtungskredit für die Revitalisierung von Gewässern um 40 Millionen aufzustocken. Sie befürchtet, dass sonst Projektverzögerungen drohen, die schliesslich Mehrkosten nach sich ziehen würden. Dieser Antrag wurde aber in unserer Kommission, in der UREK-S, mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich abgelehnt.

Zum einen ist die Mehrheit der UREK-S der Ansicht, dass bei der Revitalisierung die gesprochenen Mittel ausreichen, um die eingeleiteten Projekte der Kantone abzuschliessen und den Bedürfnissen der Kantone nachzukommen. Zum andern ist es aus Sicht der Mehrheit der Kommission völlig unhaltbar, den Bereich der Revitalisierung von Sparmassnahmen auszunehmen, wenn zugleich alle anderen Bereiche, insbesondere die Bereiche "Schutz Naturgefahren" und "Natur und Landschaft" Querschnittkürzungen hinnehmen müssen. Es dürfte auch den Befürwortern der Revitalisierung im Allgemeinen klar sein, dass der Schutz vor Naturgefahren gegenüber der Revitalisierung doch noch von prioritärer Bedeutung ist, insbesondere für die Berggebiete. Es ist nicht einzusehen, wieso diese im Bereich der Schutzmassnahmen Querschnittkürzungen hinnehmen müssen, wenn an anderen Orten gleichzeitig aufgestockt wird. Die UREK-S beantragt Ihnen daher mit einem Stimmenverhältnis von 10 zu 2[NB]Stimmen[NB]bei[NB]1[NB]Enthaltung, den Antrag der Finanzkommission und damit den Antrag der Minderheit der UREK-S abzulehnen.

Zu Buchstabe g, Lärmschutz: Hier sind 102 Millionen Franken vorgesehen. Es gibt allenfalls Querschnittkürzungen, ansonsten keine Änderungen.

Zu Buchstabe h, Abwasserreinigungsanlagen (ARA), 450 Millionen Franken: Die ARA müssen eine Abgabe an den Bund leisten, die den Ausbau von ARA zum Zweck der Ausscheidung von Mikroverunreinigungen finanziert. Die Kantone planen mehr Projekte als in den vergangenen vier Jahren, deshalb sind 450 Millionen statt 300 Millionen Franken wie in der Vorperiode vorgesehen. Diese Erhöhung ist aber haushaltsneutral aufgrund einer bereits geäufneten Spezialfinanzierung und belastet unsere Budgets in den nächsten Jahren daher nicht.

Zu Buchstabe i, Restwassersanierung, 8 Millionen Franken: Es handelt sich hauptsächlich um Beiträge an den Kanton Tessin, der 2025 bis 2028 mehrere Fliessgewässer in national bedeutenden Auengebieten sanieren möchte.

Sie sehen, abgesehen von Litera b, Wald, und Litera f, Revitalisierung, sind die Verpflichtungskredite unbestritten. Beim Wald beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, eine Erhöhung um 100 Millionen Franken vorzunehmen. Bei der Revitalisierung beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, dem Bundesrat zu folgen.

Ganz allgemein mache ich an dieser Stelle den Hinweis, dass diese Verpflichtungskredite Mittel nicht nur für die Programmvereinbarungen, sondern auch für aufwendige Einzelprojekte enthalten, indem nach wie vor Beiträge für einzelne Projekte verfügt werden. Das ist der Fall bei grossen, komplexen, dringlichen oder interkantonalen Projekten, die im Einzelfall vom Bund speziell beurteilt und finanziert werden müssen.

Die Vorlage ist daher eher eine Nachführung der bestehenden Aufgaben von Bund und Kantonen und der politischen Entscheidungen, die bereits getroffen wurden. Die grösste Erhöhung betrifft die Abwasserreinigungsanlagen und[NB]ist[NB]haushaltsneutral. Eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts wird von unserer Kommission nur dort beantragt, wo ein expliziter politischer Auftrag des Parlamentes besteht; dies mit dem Hinweis auf die Motion Fässler Daniel 23.4155.

Ich bitte Sie daher, auf dieses Geschäft einzutreten und entsprechend den Anträgen der Kommissionsmehrheit Ihre Entscheidungen zu fällen.