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Ryser Franziska · Nationalrat · 2024-05-28

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2024-05-28

Wortprotokoll

Die Grüne Fraktion lehnt es dezidiert ab, ein neues Steuerprivileg zugunsten einer hoch profitablen Branche einzuführen, noch dazu ohne strikte Umwelt- und Klimaauflagen. Die Hochseeschifffahrt belastet die Umwelt erheblich. Dieses Geschäft stand und steht deshalb quer zu unseren finanz- und klimapolitischen Zielen. Bereits vor einem Jahr haben wir deutlich gemacht: Kommt die Tonnage Tax so wie hier vorgeschlagen durch den Rat, werden wir die Bevölkerung mittels Referendum zur Korrektur aufrufen. Die Tonnage Tax ist klimapolitischer Unsinn, finanzpolitisch ungünstig und verfassungsrechtlich umstritten. Es ist daher erfreulich, dass sich der Ständerat entschieden hat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Wir unterstützen den Antrag der WAK-N, dem Ständerat zu folgen, dies aus drei Gründen:

Die Tonnage Tax führt zu Steuerausfällen für die öffentliche Hand. Neue Steuererleichterungen sind in der aktuellen finanzpolitischen Lage generell kritisch zu betrachten. Bei einer Branche, die in den letzten Jahren Rekordgewinne erzielte, ist eine Erleichterung nicht vertretbar. Dazu kommt, dass bei der Einführung der Tonnage Tax die Steuerausfälle nicht [PAGE 844] genau beziffert werden können. Die Vorlage präsentiert dazu keine Details. In der Kommission wurde eine Schätzung von 10 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer genannt. Diese Zahlen beziehen sich jedoch auf Jahre, die für die Hochseeschifffahrt schlecht waren. Für die Rekordjahre 2021 und 2022 müsste mit deutlich höheren Steuerausfällen gerechnet werden, wenn man sieht, dass Reedereien vergleichbarer Grösse im Ausland in diesen Jahren Gewinne von über 16 Milliarden ausgewiesen haben.

Zudem sind auch andere Unternehmen in der Hochseeschifffahrt tätig. Rohstoffunternehmen halten aktuell über zwei Drittel aller Schiffe, die aus der Schweiz heraus betrieben werden - ein Sektor, der ebenfalls Rekordgewinne verzeichnete und diese künftig über die Schifffahrt zu Sonderkonditionen versteuern könnte. Auch dieses Steueroptimierungspotenzial wird in der Botschaft zwar ausgeführt, aber nicht beziffert.

Der Bundeshaushalt rechtfertigt dieses Steuerprivileg aus Sicht der Grünen nicht.

Eine Besteuerung nach Ladegewicht, also nach Tonnage, weicht zudem vom Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Das Volumen eines Schiffes sagt nichts über die Realisierung eines möglichen Gewinnes aus. Das wäre, wie wenn Unternehmen anhand der Anzahl Mitarbeitenden anstatt nach dem Gewinn besteuert würden oder natürliche Personen nach ihrer Schuhnummer anstatt nach ihrem Einkommen. Auch wenn die Tonnage Tax international angewendet wird, widerspricht sie unseren steuersystematischen Grundsätzen. Deshalb ist auch die Verfassungsmässigkeit der Vorlage infrage gestellt. Das Bundesamt für Justiz, gestützt durch externe Rechtsgutachten, hat mehrfach auf die fehlende explizite verfassungsrechtliche Grundlage zur Förderung der Hochseeschifffahrt hingewiesen.

Und last, but not least: Mit dieser Vorlage würden keinerlei Anreize für ökologische oder soziale Verbesserungen auf See gesetzt. Ohne Flaggenerfordernis würden alle Reedereien mit Sitz in der Schweiz von diesen Steuergeschenken profitieren, egal, wie viele Schiffe effektiv unter Schweizer Flagge fahren und unsere ökologischen Mindeststandards einhalten. Es gibt keine Kopplung der Steuererleichterungen an ökologische Verbesserungen. Dabei gäbe es genug Bedarf: Allein die Reederei MSC mit Sitz in Genf verantwortet 11 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr - das entspricht einem Viertel der gesamten Schweizer Inlandemissionen.

Wir wollen keine Sondersteuer, die unbekannte Mindereinnahmen bringt; kein Steuerregime, das von unseren steuersystematischen Prinzipien abweicht und einer verfassungsrechtlichen Grundlage entbehrt; keine Steuervorteile ohne jegliche Anreize zu mehr Nachhaltigkeit.

Deshalb folgt die Fraktion der Grünen dem Ständerat und tritt nicht auf dieses Geschäft ein. Das Geschäft 15.049 kann entsprechend abgeschrieben werden.