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Stocker Simon · Ständerat · 2024-05-28

Stocker Simon · Ständerat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-28

Wortprotokoll

Bevor wir über den eigentlichen Betrag, diese 40 Millionen Franken, sprechen, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. Die Pflicht der Kantone zur Revitalisierung hat ihren Ursprung nämlich im indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)". Sie mögen sich vielleicht erinnern, die Initiative des Fischereiverbands wurde 2006 mit über 160[NB]000 Unterschriften eingereicht und verlangte die Renaturierung von öffentlichen Gewässern und ihren Uferbereichen.

Die UREK-S arbeitete 2008 einen indirekten Gegenvorschlag dazu aus. Dieser sah bzw. sieht unter anderem vor, dass nur die wichtigsten Abschnitte revitalisiert werden, das heisst 4000 von 15[NB]000 Kilometern eingedämmten und begradigten Gewässerabschnitten. Diese Priorisierung, die es in der Initiative nicht gab, sollte geringere Gesamtinvestitionen und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglichen, so der Bericht der UREK-S aus dem Jahr 2008. Im damaligen Bericht wurde von einer Schätzung von 60 Millionen Franken pro Jahr ausgegangen, die Bund, Kantone und Gemeinden für dieses Unterfangen aufwenden müssten. Ziel war es, in achtzig Jahren besagte 4000 Kilometer Uferzone zu renaturieren; man rechne: also 50 Kilometer pro Jahr. Dieses Ziel wurde noch nicht erreicht. Im Durchschnitt wurden bislang knapp 18 Kilometer pro Jahr revitalisiert, so ein Zwischenbericht des BAFU aus dem Jahr 2021.

Ja, die Gründe für die Unterschreitung des Ziels sind natürlich vielfältig. Zunächst gilt es zu berücksichtigen, dass Revitalisierungsprojekte zwischen dem Projekt und dessen Umsetzung eine recht lange Planungsdauer aufweisen, und durch allfällige Einsprachen oder schwierige Landverhandlungen können solche Projekte natürlich weiter verzögert werden. So sieht man auch an der stetig gestiegenen Anzahl umgesetzter Projekte zwischen 2011 und 2014, dass es eine Anlaufphase braucht, bis die Umsetzung ins Rollen kommt. Auch an den Finanzzahlen lässt sich ablesen, dass die Bundesmittel für die Revitalisierungen anfangs noch nicht ausgeschöpft wurden. Dies hat sich in den letzten Jahren aber umgekehrt, die Bundesmittel werden mehrheitlich ausgeschöpft, oder die Nachfrage übersteigt sogar zeitweise die verfügbaren Mittel. Es waren in der Vergangenheit deshalb auch schon Erhöhungen und Nachtragskredite notwendig; das scheint mir eine wichtige Tatsache.

Wir befinden uns in einer Phase, in der wir das Instrument der Programmvereinbarungen bei den Revitalisierungen feinjustieren müssen. Ich bitte Sie deshalb, den Betrag um 40 Millionen Franken zu erhöhen. Damit können wir nämlich die budgetierten Projekte dieses Jahr noch umsetzen. Der dazugehörige Verpflichtungskredit ist schon aufgebraucht, so wie es in der Vergangenheit auch schon gemacht wurde. Ja, ich hoffe, dass wir in der übernächsten Programmperiode an einen Punkt kommen werden, an welchem das Instrument dann so weit gereift ist, dass keine Über- oder Unterschreitungen mehr gemacht werden.

Wenn wir den Betrag jetzt nicht sprechen, müssen diese Projekte überarbeitet, gekürzt werden, und das wird doch zu Unsicherheiten führen - und, seien wir ehrlich, meistens wird es dann doch teurer als ursprünglich geplant. Diese Meinung teilt übrigens auch die Finanzkommission, welche sich ebenfalls für eine Erhöhung um 40 Millionen Franken ausgesprochen hat.

Abschliessend bin ich schon der Meinung, dass es sich hierbei um ein Geschäft handelt, welches aus dem Gegenvorschlag entstanden ist, der zum Rückzug der Volksinitiative geführt hat. Dabei sind wir immer noch relativ weit von den Zielen weg, die der Gegenvorschlag gesteckt hat, also nicht einmal von den Zielen der Initiative, sondern von den Zielen des Gegenvorschlags. Ich bin deshalb schon der Meinung, dass es angebracht ist, hier zurückhaltend zu agieren bzw. mindestens dazu beizutragen, dass der Gegenvorschlag umgesetzt werden kann. Und mit diesen 40 Millionen Franken können wir nun die Projekte, die gestartet sind, umsetzen.

Insofern möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Minderheit zu folgen.