Würth Benedikt · Ständerat · 2024-05-29
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-29
Wortprotokoll
Im Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein geht es um den Austausch von Daten betreffend die gesperrten Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich. Mit diesem Abkommen nehmen die Schweiz und Liechtenstein gemeinsam eine Vorreiterrolle ein. Auch innerhalb der EU gibt es noch keine vergleichbare Regelung. Das Abkommen regelt in 14 Artikeln den grenzüberschreitenden Austausch von Daten der im Geldspielbereich gesperrten Personen. Der Austausch findet sodann direkt zwischen den Geldspielveranstaltern statt. Diese werden zur gegenseitigen Anerkennung und Anwendung der Spielsperren verpflichtet.
Wen betrifft diese Regelung somit konkret? Zuerst einmal die 21 Spielbanken und die zwei Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande. Ich lege in diesem Zusammenhang auch meine Interessenbindung als Verwaltungsrat von Swisslos offen. Swisslos begrüsst dieses Projekt[NB]ausdrücklich.[NB]Die[NB]Veranstalter von Geldspielen müssen den Datenaustausch technisch umsetzen. Selbstverständlich sind neben den Geldspielveranstaltern die Spielerinnen und Spieler, gegen die bereits eine Spielsperre ausgesprochen worden ist, betroffen. Ihre Daten werden zukünftig nicht nur zwischen den schweizerischen, sondern neu eben auch mit den liechtensteinischen Veranstaltern ausgetauscht. Das bedeutet gleichzeitig, dass die gesperrten Personen zukünftig auch im jeweils anderen Land keine Geldspiele mehr spielen können.
Wieso hat die Schweiz dieses Abkommen abgeschlossen? Der Spielbankenbereich in Liechtenstein ist ganz besonders. Es gibt im kleinen Land sieben Casinos. Selbstredend sind diese allesamt in sehr kurzer Zeit von der Schweiz aus erreichbar. Hinzu kommt, dass die Ausgestaltung der Geldspielregulierung und auch das Sperrregister sehr ähnlich wie in der Schweiz sind. Ein Datenaustausch ist deshalb rechtlich und praktisch relativ leicht umsetzbar.
Der Nationalrat hat das Abkommen am 6.[NB]März 2024 mit 165 zu 2 Stimmen diskussionslos angenommen. Ihre Kommission schliesst sich diesem breiten Konsens an. Die Ausweitung der Spielsperre auf die Spielbanken des anderen Landes stärkt den Schutz der betroffenen Personen und ihres sozialen Umfelds. Das Abkommen ist deshalb aus Sicht der WBK ein Fortschritt für den Spielerschutz. Die Kommission könnte sich analoge Abkommen mit anderen Nachbarstaaten durchaus vorstellen. Aus Gründen der recht unterschiedlichen Regulierung ist das allerdings nicht so einfach. Wie erwähnt, gibt es zwischen der Schweiz und Liechtenstein keine relevanten Regulierungsunterschiede.
Das Abkommen bestätigt und verstärkt generell die guten Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Selbstverständlich profitiert davon insbesondere auch mein Kanton, aber auch die weiteren Ostschweizer Kantone, die geografisch entsprechend exponiert und nahe bei Liechtenstein sind. Für diese Kantone ist der Status quo ein echtes Problem. Das Abkommen ist ein Fortschritt.
Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat das Abkommen bereits genehmigt. Nun sind wir am Zug. Es besteht die Erwartung, dass das Abkommen per 1.[NB]Januar 2025 und nicht vorher in Kraft gesetzt wird, dies auch aus technischen Gründen. Der Bundesrat hat signalisiert, dass er diesen Wunsch der Branche aufnehmen wird.
Ich beantrage Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und das Abkommen, so wie es Ihnen vorliegt, zu genehmigen.