AB 339602
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-06-03
Wortprotokoll
Die EU-Verordnung 2021/2117 regelt unter anderem die Deklaration der Nährwerte und Zutaten bei Wein. Diese Bestimmungen gelten im heutigen Agrarabkommen wie auch in den aktuellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU nur für Obst und Gemüse. Die Schweiz verfügt betreffend die erwähnten Anforderungen an die Etikettierung von Wein also über Entscheidungsspielraum und ist nicht gezwungen, für die inländische Vermarktung von Schweizer Wein die Vorschriften der EU-Verordnung zu übernehmen.
Exportierende Schweizer Weinproduzenten können entweder zwei unterschiedliche Etiketten führen oder aber ihren Wein auch in der Schweiz mit der vollständigen Etikettierung nach EU-Vorschriften in Verkehr bringen. Dies wäre möglich, da es sich in der Schweiz bei Nichteinführung um eine freiwillige Angabe handeln würde. [PAGE 967]
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