Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-06-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-06-04
Wortprotokoll
Die Bundesfinanzen sind, wie Sie wissen, aus dem Lot geraten. Das starke Ausgabenwachstum, insbesondere bei der sozialen Wohlfahrt, aber auch bei der Armee, kann mit den aktuellen Einnahmen nicht finanziert werden. Der Bundesrat hat deshalb bei der Bereinigung des Voranschlags 2024 und jetzt auch beim Voranschlag 2025 Entlastungsmassnahmen im Umfang von etwa 2 Milliarden Franken pro Jahr beschlossen. Damit konnten die Vorgaben der Schuldenbremse 2024 knapp eingehalten werden, und auch für 2025 ist der Weg zu einem schuldenbremsenkonformen Voranschlag vorgespurt.
Die heute zur Diskussion stehende Vorlage ist ein wichtiger Baustein dieser Bereinigungsmassnahmen. Weil die strukturellen Defizite durch das starke Ausgabenwachstum und nicht etwa durch schwächelnde Einnahmen verursacht werden, hat der Bundesrat bei seinem Bereinigungskonzept vor allem auf der Ausgabenseite angesetzt. Dennoch hat der Bundesrat auch Mehreinnahmen beschlossen. Ich wiederhole hier gerne kurz die Eckpunkte des Bereinigungskonzepts, einfach, damit man das etwas im Kopf hat:
Erstens soll bei den Ausgaben der Wachstumspfad der Armee angepasst werden. Dann gibt es lineare Kürzungen der schwach gebundenen Ausgaben, mit Ausnahme der Armeeausgaben, ab 2024 um 2 Prozent und ab 2025 um zusätzliche 1,4 Prozent. Das entlastet den Haushalt längerfristig um etwa 850 Millionen Franken pro Jahr.
Zweitens sollen die Einnahmen erhöht werden. In diese Kategorie fällt die Einführung der Automobilsteuer auf Elektrofahrzeuge ab 2024. Hier sprechen wir etwa von 150 Millionen Franken Entlastung pro Jahr. Dann soll eine Erhöhung der Steuer auf diversen Tabakprodukten erfolgen, was 35 Millionen pro Jahr einbringt.
Drittens will der Bundesrat Einlagen in gut dotierte Fonds und Anstalten kürzen. Das geht ohne leistungsseitige Einschränkungen. Die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds wollen wir 2025 um 300 Millionen und 2026 um 150 Millionen Franken kürzen. Den Beitrag an den ETH-Bereich will der Bundesrat im Jahr 2025 um 100 Millionen Franken reduzieren. Die Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung soll 2025 gestrichen und 2026 halbiert werden. Und bei der Arbeitslosenversicherung, die dank grosszügigen Bundesbeiträgen trotz Covid ein namhaftes Eigenkapital aufbauen konnte, können wir 2025 und 2026 um bis zu 600 Millionen Franken pro Jahr kürzen. Dieser dritte Themenblock ist aber nicht nachhaltig, das sagt der Bundesrat ganz klar. Irgendwann sind die für die Aufgabenerfüllung nicht benötigten Reserven von Fonds aufgebraucht.
Viertens beantragen wir Ihnen für 2025 schon zum sechsten Jahr in Folge einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf, jetzt aufgrund der Ukraine-Flüchtlinge. Wir möchten aber bis spätestens 2028 aus der Ausserordentlichkeit aussteigen.
Fast alle diese Massnahmen lassen sich ohne Gesetzesänderungen umsetzen, deshalb beantragen wir sie auch. Sie wissen, ich bin seit Januar 2023 im Finanzdepartement. Ich konnte nicht einfach von heute auf morgen alles umkrempeln. Es ging zuerst darum, den Voranschlag für das Jahr 2024 um 2 Milliarden Franken zu bereinigen. Darauf haben wir diese Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. In dieser geht es auch um einen alten Wunsch von Ihnen, nämlich den, dass die stark gebundenen Ausgaben ebenfalls zur Haushaltsentlastung beitragen. Die stark gebundenen Ausgaben machen ja bekanntlich zwei Drittel des Haushaltes aus.
Die Vorlage enthielt ursprünglich noch einen Antrag auf Kürzung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zur Gegenfinanzierung der Kita-Vorlage des Nationalrates. Das ging jetzt etwas unter, auch bei den Voten der Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher. Der Bundesrat verzichtet derzeit auf diese Kürzung, weil die WBK-S ein neues Modell entwickelt hat, das von der Kostenseite her anders aussieht. Der Bundesrat hat aber gesagt, dass er, sollte sich das Modell des Nationalrates durchsetzen, die Verringerung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer direkt in die Beratungen einbringen werde.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die aktuelle Bereinigungsstrategie nicht überall auf Gegenliebe stösst. Lineare Kürzungen sind unbeliebt. Darum hat er im Januar beschlossen, eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen. Diese Arbeiten laufen. Der Bundesrat erwartet noch in diesem Monat einen Zwischenbericht. Im Spätsommer werden wir diesen Bericht dann gewichten und auch priorisieren. Einige Rednerinnen und Redner haben sich danach gesehnt, die Arbeiten dieser Expertengruppe bearbeiten zu können. Ich bin nicht sicher, ob die[NB]Sehnsucht[NB]dann[NB]noch[NB]so[NB]gross sein wird, wenn Sie die Ergebnisse sehen. Das wird schon noch etwas schmerzhaft werden.
Ich komme nun zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Die ALV leistet einen wichtigen Beitrag zur Konjunkturstabilisierung, indem sie während eines Aufschwungs Überschüsse erzielt und sich in Rezessionen verschulden kann. Auch während der Covid-19-Pandemie hat die ALV mit dem Instrument der Kurzarbeitsentschädigung einen wesentlichen Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet. Dennoch hat die Versicherung im Unterschied zum Bundeshaushalt die Pandemie schuldenfrei überstanden, dies deshalb, weil der Bund in den Jahren 2020 bis 2022 ausserordentliche Beiträge an die ALV im Umfang von 16 Milliarden Franken geleistet hat. Wenn man jetzt sagt, man hätte das zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern machen müssen, dann frage ich Sie: Wo waren die Kantone und die Sozialpartner, als der Bund alleine 16 Milliarden Franken in die ALV einspeiste? Dieser Zuschuss trug auch dazu bei, dass gerade während der Pandemie die ALV-Beiträge nicht erhöht werden mussten; dieser Beitrag des[NB]Bundes[NB]war[NB]ein[NB]sehr[NB]wichtiger[NB]Beitrag zur Dämpfung der Krise.
Bis Ende 2023 ist das Eigenkapital der ALV darum trotz Pandemie auf 6,8 Milliarden Franken angestiegen. Angesichts dieser positiven Entwicklung soll nun die ALV einen Beitrag an die finanzielle Stabilisierung des Bundeshaushaltes leisten. Frau Gredig hat es gesagt: Jetzt gibt man auch wieder etwas zurück. Das ist sicherlich so.
Es geht auch darum, dass man im Zeitraum von 2025 bis 2029 maximal um 1,25 Milliarden Franken kürzen kann. Konkret wird Ihnen der Bundesrat im Rahmen der nächsten Voranschläge beantragen, den Bundesbeitrag an die ALV in den Jahren 2025 und 2026 auf null zu kürzen, dabei geht es um 600 Millionen Franken. Diese Kürzungen führen zu keinem Leistungsabbau, im Gegenteil: Das Eigenkapital der ALV wird trotz dieser Kürzungen weiter ansteigen. Falls die Arbeitslosigkeit unter 2,8 Prozent bleibt, dürfte das Eigenkapital 2027 trotz dieser Kürzung des Bundesbeitrages bei rund 11 Milliarden Franken zu liegen kommen. Dann könnte man auch [PAGE 1029] 2028 eine Beitragssenkung machen; diese würde sich somit zwar verzögern, aber nur um ein Jahr.
Unter der aktuellen Annahme einer mittelfristigen Arbeitslosigkeit von 2,8 Prozent erwirtschaftet die ALV jährliche Überschüsse von deutlich über 1 Milliarde Franken. Mit den vorgeschlagenen Kürzungen sinken diese Überschüsse in den Jahren 2025 bis 2026 auf 0,7 bis 0,9 Milliarden Franken. Ich habe es vorhin gesagt: Deshalb werden die Lohnbeiträge ein Jahr später gekürzt oder gesenkt werden müssen. Es gibt auch - Sie haben das gehört - eine Ventilklausel, wenn sich die Situation verschlechtern sollte. Würde das Eigenkapital unter 2,5 Milliarden Franken fallen, würde diese Kürzung aufgehoben.
Ich komme noch kurz zur Wiedereinführung des Solidaritätsprozents, die von einer Minderheit gefordert wird. Der Bundesrat erachtet das als nicht nötig. Mit der Ventilklausel ist bereits ein Schutzmechanismus vorgesehen, der ein Abgleiten des Fonds in die Verschuldung verhindern soll. Zudem ist die finanzielle Lage der ALV, wie ich das bereits ausgeführt habe, sehr gut. Die ALV wird trotz Beitragskürzung in den nächsten Jahren Überschüsse schreiben. Es gibt also keinen Grund, weshalb die Wirtschaft und die Arbeitnehmenden durch die Wiedereinführung eines Solidaritätsprozents mit[NB]knapp[NB]400[NB]Millionen[NB]Franken pro Jahr belastet werden sollen.
Auf Ausführungen zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) verzichte ich, das ist unbestritten.
Die Vorlage, die Sie heute beraten, ist zwingend nötig, um im Voranschlag 2025 die Schuldenbremse einhalten zu können. Würde die Vorlage zurückgewiesen oder nicht angenommen, müsste man noch 600 Millionen Franken finden. Die kämen also zu dieser Milliarde Franken dazu, die wir ja auch noch irgendwie finden müssen und die man gestern mehr oder weniger für die Aufstockung der Armeeausgaben in den Raum gestellt hat.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und jeweils der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.