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Wyssmann Rémy · Nationalrat · 2024-06-04

Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-04

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative verlangt die Einführung von einkommens- und vermögensabhängigen Prämien in der Krankenversicherung. Die Kopfprämien sollen abgeschafft und durch ein Finanzierungssystem nach dem Vorbild der Unfallversicherung ersetzt werden.

Die Initiative wurde am 13.[NB]September 2023 eingereicht. Die Kommission hat über die Initiative am 2.[NB]Mai 2024 beraten und hat sie mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Sistierungsantrag, der verlangte, dass die Verwaltung zuerst verschiedene Szenarien zu einer einkommens- oder vermögensbasierten Finanzierung der Krankenkassenprämien prüft.

Die Idee, die Prämien nach dem Einkommen zu berechnen, ist nicht neu. Mehrere Vorstösse und Initiativen schlugen bereits vor, die Prämien vom Einkommen oder vom Vermögen abhängig zu machen. Alle diese Vorlagen wurden vom Parlament abgelehnt. Die Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse", die einkommensabhängige Prämien einführen wollte, wurde von der Stimmbevölkerung im März 2007 mit 71,2 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt.

Der Bundesrat äusserte sich letztmals in der Wintersession ablehnend zu einkommens- und vermögensabhängigen Krankenkassenprämien. Er zieht es vor, das System der Prämienverbilligungen mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative zu verbessern. Dieser sieht vor, dass jeder Kanton einen Mindestbeitrag von zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der OKP an die Finanzierung der Prämienverbilligung leistet. Damit soll die Prämienlast für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen tragbar bleiben.

Die Minderheit der Kommission sieht keinen Grund dafür, warum eine Person, die sehr wenig verdient, gleich viel für die Krankenkassenprämien bezahlen soll wie eine Person, die extrem viel verdient. Dieses Argument konnte aber die Mehrheit der Kommission nicht überzeugen, denn die individuelle Prämienverbilligung wurde bereits als sozialpolitisches Korrektiv zur Kopfprämie eingeführt. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, Versicherten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, eine Prämienverbilligung zu gewähren. Das aktuelle Finanzierungsmodell der Krankenversicherung beinhaltet als erstes Element die Komponente der Solidarität. Gemeint ist die Solidarität zwischen den Geschlechtern, zwischen den Generationen sowie zwischen gesunden und kranken Menschen. Das Korrektiv der Prämienverbilligung stellt die sozialpolitische Komponente dar. Die Prämienverbilligungen werden aktuell durch Steuergelder des Bundes und der Kantone finanziert, die einkommens- und vermögensabhängig erhoben werden. Zudem werden auch die Kosten für stationäre Spitalbehandlungen zu mindestens 55 Prozent durch die kantonale Steuer gedeckt.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, dieses austarierte Modell beizubehalten und der Initiative keine Folge zu geben.