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AB 340415

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-06

Wortprotokoll

Ich mache es einfach. Die Mitte-Fraktion wird überall der Mehrheit folgen, ich begründe Ihnen auch kurz, warum.

Der Entwurf 1 betrifft das Erwachsenenstrafrecht. Wir werden hier der Mehrheit folgen, weil erstens die Frage nicht vernehmlasst worden ist und zweitens das Erwachsenenstrafrecht grundsätzlich nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. Ich sage Ihnen aber auch, dass diese Frage geklärt werden muss. Wer zum zweiten Mal in seinem Leben einen Mord begeht, wer zum zweiten Mal in seinem Leben eine Vergewaltigung begeht, muss als "gefährlich" gemäss Gesetz eingestuft werden, um allenfalls verwahrt werden zu können. Solange die Gerichte diesen Punkt nicht strikt anwenden, muss die Politik nach Antworten suchen. Auch wenn wir heute, anders als in der ersten Lesung, mit der Mehrheit stimmen, um dieses Geschäft jetzt über die Runden zu bringen, ist diese Frage, ob ein Zweifachmörder, ein Zweifach- oder Mehrfachvergewaltiger zwingend verwahrt werden soll, durch dieses Parlament noch zu klären. Unsere Kommission wird hier noch Hausaufgaben zu erledigen haben.

Zum Entwurf 2, der das Jugendstrafrecht betrifft: Wir reden von einem einzigen Tatbestand, nämlich Mord. Das ist eine qualifizierte Tötung. Hier haben wir das Strafmass bei Jugendlichen von vier auf sechs Jahre angehoben. Wir geben den Gerichten dadurch mehr Spielraum. Das ist aus meiner Sicht entscheidend. Es ist eine massvolle Verschärfung von Strafen. Und ja, Frau Brenzikofer hat recht, es geht im Jugendstrafrecht um Erziehung und Resozialisierung. Aber es geht auch darum, dass Menschen, die eine grauenvolle Tat begangen haben, korrekt bestraft werden. Daher ist diese Erhöhung absolut - absolut! - gerechtfertigt.

Die Erhöhung bringt noch einen zweiten Vorteil: Sie setzt auch höhere Schranken für die Verwahrung. Es muss nämlich jemand mindestens zu vier und nicht nur zu drei Jahren verurteilt worden sein, damit man die Verwahrung anordnen kann; auch das ist entscheidend. Denn die Verwahrung muss im Jugendstrafrecht eine absolute Ausnahme bleiben. Aber Fälle in der Vergangenheit zeigen eben auch, dass es die Verwahrung braucht.

Darum bitte ich Sie, dieser massvollen Verschärfung bei einer grauenvollen Tat wie Mord zuzustimmen, den Gerichten mehr Flexibilität zu geben und gleichzeitig die Schwelle für die Verwahrung auch leicht anzuheben. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.