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Raggenbass Hansueli · Nationalrat · 2003-05-08

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-08

Wortprotokoll

Wir stehen nun in der dritten Runde der Beratungen zum Steuerpaket 2001. Zweimal hat Ihr Rat bei der Wohneigentumsbesteuerung dem Systemwechsel zugestimmt, das letzte Mal mit einer deutlichen Mehrheit von 106 zu 75 Stimmen, nachdem bei der Erstberatung noch der Stichentscheid der damaligen Präsidentin notwendig war. Ihre vorberatende [PAGE 717] Kommission schlägt Ihnen heute erneut vor, am Systemwechsel festzuhalten, obwohl sich der Ständerat mit 24 zu 15 Stimmen für das so genannte Systemverbesserungsmodell ausgesprochen hat.

Die Mehrheit für die Systemverbesserung im Ständerat schwindet jedoch zusehends. Es besteht durchaus die Chance, dass der Ständerat in der dritten Runde dem Systemwechsel zustimmt. Sollte er in der Sommersession jedoch ein weiteres Mal daran festhalten - was ich nicht annehme - und wir uns heute, so hoffe ich, für den Systemwechsel entscheiden, wäre die Einigungskonferenz gefordert. Diese hätte dann eine Einigung zu erzielen: Entweder würde man sich dann auf eine Lösung einigen - Systemwechsel oder -verbesserung - oder man liesse die Gesetzesänderung bezüglich der Wohneigentumsbesteuerung fallen und brächte diese über eine Parlamentarische Initiative neu ein. Die Herauslösung der Wohneigentumsbesteuerung aus dem Steuerpaket ist an sich nicht mehr möglich, da zwischen den Räten keine Differenz besteht: Beide Räte haben beschlossen, das Steuerpaket 2001 als Paket und nicht aufgetrennt in einzelne Vorlagen zur Abstimmung zu bringen. So viel vorweg zum Formellen.

Nun ganz kurz zum Inhalt: Ich möchte eigentlich nicht im Detail auf die Argumentation von Herrn Baader Caspar eingehen. Diese Auseinandersetzung haben wir bereits zweimal geführt, und wir haben auch die Argumente ausgetauscht. Sie kennen die Argumente, ich möchte sie daher nicht wiederholen. Ich äussere mich nur zum Grundsatz: Das alte System ist abgenutzt, es erzeugt einen grossen administrativen Aufwand für nichts, und es provoziert Gerichtsverfahren. Es ist ungerecht und privilegiert die finanziell Starken, welche mit Steuersparmodellen die heutige Gesetzeslage ausnützen. Der Systemwechsel verbessert die Situation klar, er führt zu administrativen Vereinfachungen, spart Personal ein, ist gerechter, vor allem wenn die Ersterwerber-Förderung gemäss Nationalrat in Betracht gezogen wird, und er macht - das ist für mich auch entscheidend - der Subventionierung des Schuldenmachens ein Ende.

Der Systemwechsel ist im Gegensatz zur Systemverbesserung von strategischer, grundsätzlicher und langfristiger Bedeutung und Ausrichtung. Es rechtfertigt sich daher auch, eine gewisse Steuerausfallkomponente in Kauf zu nehmen. Da die Inkraftsetzung, wie Sie dem Gesetzestext entnehmen können, jedoch erst für 2008 vorgesehen ist, wird der Systemwechsel für diese Finanzplanperiode überhaupt nicht massgeblich sein. Er wird erst ab etwa 2009 überhaupt steuerlich wirksam werden.

Ich bitte Sie, aufgrund der klaren Vorzüge des Systemwechsels die Mehrheit der Kommission zu unterstützen.