Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-06-06
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-06-06
Wortprotokoll
Diese Motion basiert auf der Annahme, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ihre Praxis in Bezug auf den Parteispendenabzug von Ehepaaren geändert habe, aber das ist - ich möchte das gleich zu Beginn sagen - nicht zutreffend. Ich werde darauf zurückkommen.
Ich werde vielleicht kurz zuhanden der Materialien auf die Entstehungsgeschichte des Parteispendenabzugs eingehen. Dieser wurde 2011 eingeführt. Ursprung war, das haben Sie gehört, eine parlamentarische Initiative Reimann Maximilian. Die geltende Regelung sieht für die direkte Bundessteuer einen Höchstbetrag von 10[NB]400 Franken vor, Sie haben das gehört.
Dieser Maximalbetrag gilt auch für Ehepaare. Das geht zwar, das hat Ständerat Salzmann zu Recht gesagt, nicht aus dem Gesetzeswortlaut hervor, aber aus dem Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. Diese hat damals zur erwähnten parlamentarischen Initiative festgehalten, dass nicht jeder Ehegatte den Höchstbetrag einzeln in Abzug bringen kann. Es ist so, dass der geltende Parteispendenabzug insofern eine Benachteiligung für verheiratete Paare bedeutet, weil nicht verheiratete Paare einen Abzug pro Person machen können.
Die Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Steuerpflichtigen war dem Bundesrat bereits im Rahmen [PAGE 495] der Beratung zur erwähnten parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian ein Anliegen. Der Bundesrat stellte damals einen Eventualantrag, der einen maximalen Abzug in der Höhe von 4000 Franken für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige respektive von 2000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen vorsah. Die Bundesversammlung lehnte diesen Antrag ab und beschloss die nun geltende Ausgestaltung des Parteispendenabzugs. Es war also ein bewusster Entscheid des Gesetzgebers, dass Ehepaare den Höchstbetrag nicht pro Person zum Abzug bringen können. Das kann man ändern. Man kann es mit einer Gesetzesänderung ändern, man kann es mit der Einführung der Individualbesteuerung ändern - wie auch immer. Dann hat sich das Thema auch erledigt.
Jedenfalls hat die ESTV bei einer Kontrolle gesehen, dass der Kanton Bern diese Praxis nicht korrekt angewendet hat. Seine Praxis war bundesrechtswidrig, denn der Kanton Bern hat den Abzug von 10[NB]400 Franken - das ist jetzt der Betrag - für jeden einzelnen Ehegatten zugelassen. Die ESTV hat das moniert und als bundesrechtswidrig taxiert. Sie wissen, dass die ESTV hier auch Aufsichtsbehörde über die kantonalen Steuerbehörden ist.
Unabhängig davon teilt der Bundesrat das Anliegen grundsätzlich. Allerdings verfügt die ESTV über keine Datengrundlagen zum geltenden Parteispendenabzug, wie das halt oft der Fall ist. Der Bundesrat kann deshalb auch keine Angaben über mögliche Mindereinnahmen machen. Und so, wie der Motionstext im Moment formuliert ist, geht man grundsätzlich von einer Rückwirkung aus. Ständerat Salzmann hat jetzt zwar gesagt, die Kommission wolle keine Rückwirkung. Aber die Motion ist so formuliert, dass man grundsätzlich von einer Rückwirkung ausgeht. Das lehnt der Bundesrat ab.
Sollten Sie diese Motion annehmen, würde der Bundesrat im Zweitrat beantragen, sie in einen Prüfauftrag umzuwandeln, weil wir keine Angaben über die Höhe der Ausfälle haben und weil auch die Kantone nicht konsultiert wurden. Es geht hier um Abzüge, die eigentlich die Kantone bewilligen müssen, und deshalb wäre es schon richtig, hier die Kantone einzubeziehen.
Aber aufgrund der aktuellen Finanzlage und der geltenden Rechtslage bittet Sie der Bundesrat, von der Annahme dieser Motion abzusehen.