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Salzmann Werner · Ständerat · 2024-06-06

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-06

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit der vorliegenden Motion, die Praxis der Steuerverwaltung beim Parteispendenabzug zu ändern und somit die Heiratsstrafe in diesem Bereich abzuschaffen. Der Parteispendenabzug wurde 2011 im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian 06.463, "Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien", in Kraft gesetzt. Im Bericht der SPK-S wurde damals festgehalten, der Betrag von 10[NB]000 Franken gelte auch für Ehepaare. Es kann also nicht jeder Ehegatte einzeln 10[NB]000 Franken Abzug geltend machen.

Es sei der Wille des Gesetzgebers, dass dieser Maximalbetrag für Ehegatten gemeinsam gilt und nicht pro Ehegatte, so der Bundesrat. Er anerkennt in seiner Antwort auf die[NB]Motion[NB]der[NB]WAK-S, dass mit der geltenden Praxis beim Parteispendenabzug eine Benachteiligung verheirateter Personen bestehe. Bereits im Rahmen der Beratung zur parlamentarischen Initiative 06.463 sei dem Bundesrat die Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Steuerpflichtigen ein Anliegen gewesen. Er habe damals einen Eventualantrag gestellt, der eine Gleichbehandlung von Ehegatten und unverheirateten Personen vorgesehen hätte. Die Bundesversammlung lehnte diesen Antrag ab.

Es ist erfreulich, dass der Bundesrat das Anliegen der Motion teilt. Weiter schreibt der Bundesrat aber, er erachte es angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes, insbesondere auch in Hinsicht auf die geforderte Rückwirkung der Abzüge auf die Steuerjahre 2023 und 2024, als nicht opportun, eine Erhöhung von Steuerabzügen umzusetzen, ohne die finanziellen Auswirkungen zu kennen. Ich glaube, die WAK-S wollte eigentlich keine Rückwirkung. Ich denke, dass der Zweitrat diesen Teil sehr wohl anpassen kann. Sonst bitte ich meine Kollegen, mich zu korrigieren.

Der Bundesrat bietet in der Stellungnahme zur Motion an, bei den Kantonen eine Erhebung zu den Auswirkungen einer Umsetzung der Motion durchzuführen und zu prüfen, wie das Anliegen der Gleichbehandlung erfüllt werden könnte.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Heiratsstrafe in diesem Bereich abzuschaffen, der Motion zuzustimmen und dem Zweitrat die Möglichkeit zu geben, eine Anpassung vorzunehmen.