Egger Mike · Nationalrat · 2024-06-06
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-06
Wortprotokoll
Die Aufnahme von Personen mit Schutzstatus S erfolgt ohne Asylverfahren und ist befristet, die Frist kann aber immer wieder verlängert werden. Der im Februar 2022 ausgebrochene Ukraine-Krieg war sicherlich der Auslöser für die Anwendung des Schutzstatus. Gemäss der Schweizer Flüchtlingshilfe haben bisher rund 91[NB]000 Personen aus der Ukraine den Schutzstatus S erhalten. Diese Möglichkeit zu uneingeschränkter Einreise und bedingungslosem Aufenthalt hat zu einer Überbeanspruchung der Empfangsstrukturen auf allen Staatsebenen geführt. Zudem bedeutet die obligatorische Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen eine grosse Belastung für die Schulgemeinden. Der automatische Anspruch auf Sozialhilfe, auch für vermögende Personen aus der Ukraine, stösst auf grosses Unverständnis und bedeutet eine klare Ungleichbehandlung gegenüber der Schweizer Bevölkerung.
Benachteiligt gegenüber Personen mit Schutzstatus S sind ebenfalls diejenigen Personen des Asylbereiches, die nicht aus der Ukraine stammen. Die Abschaffung des Schutzstatus S ist notwendig für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des Sozialstaates und insbesondere des Asylwesens. Nicht die Herkunft alleine soll das Kriterium für die Aufnahme in der Schweiz sein, sondern dies sollen tatsächliche Asylgründe auf der Basis eines ordentlichen Verfahrens sein.
Auch die Mitte des Kantons St.[NB]Gallen sowie die St.[NB]Galler Regierung äusserten sich kritisch. Letztere teilte mit, dass es Probleme mit Roma-Grossfamilien gebe, die den Schutzstatus S beantragen, dann wieder ausreisen und später abermals einreisen würden. Hier findet definitiv ein Missbrauch statt. In ihrer Antwort auf eine Anfrage von Boris Tschirky, Präsident der Mitte-EVP-Fraktion im Kantonsrat St.[NB]Gallen, sprach die Regierung des Kantons St.[NB]Gallen sogar von einem systematischen Missbrauch des Schutzstatus[NB]S. Die St.[NB]Galler Regierung stellte weiter fest, es sei schwer nachvollziehbar, dass diese Personen wirklich auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, zumal manche die Zusammenarbeit mit den Behörden erschweren oder sogar verweigern. Wenn es solche Personen gibt, die in der Schweiz Schutz suchen, dann aber nicht mit unseren Behörden kooperieren, muss man doch die rote Karte zeigen - diese Personen muss man in die Schranken weisen.
Am 26.[NB]Januar 2024 intervenierte der zuständige St.[NB]Galler Regierungsrat mit einem Schreiben bei Bundesrat Beat Jans und verlangte umgehend eine Lösung zur Beendigung dieser Missbräuche. Auch Benedikt Würth von der Mitte-Fraktion verlangte daraufhin eine Verschärfung des Asylgesetzes. Im Kantonsrat St.[NB]Gallen wiederum reichten die Fraktionen der SVP, der Mitte-EVP und der FDP ein Standesbegehren ein, bei dem es ebenfalls darum geht, den Schutzstatus S abzuschaffen. Auch wenn Sie heute sagen, dass Sie mir nicht folgen wollen, werden wir dieses Thema wieder diskutieren, nämlich im Zusammenhang mit der Standesinitiative St.[NB]Gallen. Wenn die Kantone aufstehen und sagen, es funktioniert nicht, dann sollten wir hinhören und entsprechende Massnahmen treffen.
Geschätzter Herr Bundesrat, können Sie uns hier im Parlament, aber auch der Schweizer Bevölkerung vielleicht sagen, wie Sie diese Missstände korrigieren möchten, welche Massnahmen Sie dagegen einleiten möchten? Am Schluss wird das Ganze nämlich vom Schweizer Steuerzahler finanziert, und da machen wir von der SVP-Fraktion nicht mehr mit.
Wir bitten Sie deshalb, die Motion anzunehmen und den Schutzstatus S entsprechend abzuschaffen, damit die Bevölkerung, die Gemeinden und die Kantone nicht länger alleingelassen werden.