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Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10

Wortprotokoll

Geschätzte Frau Nationalrätin Wyss, seit 2020 erfolgt eine umfassende Evaluation der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung (FU), wie sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt ist. Soweit diese FU Erwachsene betrifft, wurde die externe Evaluation, wie Sie gesagt haben, im August 2022 abgeschlossen. Ein Schlussbericht mit Empfehlungen wurde vorgelegt und auch publiziert. Davon hat der Bundesrat im Dezember 2022 Kenntnis genommen. Die Arbeiten zur Evaluation der FU von minderjährigen Personen sind derzeit aber noch im Gange.

Bei dieser Ausgangslage lehnt der Bundesrat das Anliegen des Postulates Wyss, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen des Schlussberichtes zum ersten Teil dieser Evaluation, ab. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen nicht zielführend. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt auch die Anforderungen an eine Gesetzesrevision zum Thema der fürsorgerischen Unterbringung noch nicht festlegen. Dafür brauchen wir die Gesamtschau.

Die Evaluationsarbeiten sind, wie erwähnt, noch im Gange und sollten Anfang 2025 abgeschlossen werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der Bundesrat über die Ergebnisse der beiden Evaluationen und über den Revisionsbedarf Bericht erstatten, wie er das schon mehrfach betont hat. Dem sollten Sie heute nicht mit der Annahme dieses Postulates vorgreifen, zumal die Anliegen des Postulates inhaltlich die FU von erwachsenen und von minderjährigen Personen gleichermassen betreffen. Diesbezügliche Entscheide wären also heute verfrüht.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung des Postulates.