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Hess Hans · Ständerat · 2000-03-09

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-09

Wortprotokoll

Ich stelle den Antrag, den Vorstoss weder als Motion noch als Postulat zu überweisen.

Eine starke Minderheit ist der klaren Auffassung, dass Artikel 2 des Zusatzprotokolls, Recht auf Bildung, und Artikel 3, Recht auf freie Wahlen, bei einer Ratifikation Probleme stellen werden.

Es gilt, den föderalismusbedingten Kompetenzen der Kantone auf dem Gebiet des Erziehungs- und Bildungswesens einerseits und auf dem Gebiet der politischen Rechte andererseits Rechnung zu tragen. Insbesondere der Grundsatz der Vereinbarung der geheimen Stimmabgabe, der sowohl für Abstimmungen als auch für Wahlen gilt, gefährdet die staatspolitischen Einrichtungen der Kantone und Gemeinden, d. h. die Landsgemeinden und die Gemeindeversammlungen. Der Bundesrat ist verpflichtet, diese Einrichtungen auch im Rahmen der internationalen Beziehungen zu schützen. Die Minderheit ist von der Wirksamkeit der in völkerrechtlichen Verträgen angebrachten Vorbehalte nicht überzeugt, da diese nachträglich von den Gerichten angefochten werden können.

Die Kommissionsminderheit erachtet die Antwort des Bundesrates als falsch und ungenügend. Er würde dem Parlament die Ratifikation des Zusatzprotokolls erst nach Anhörung der betroffenen Kreise sowie unter der Bedingung, dass sie bei den Kantonen positiv aufgenommen würde, beantragen. Korrekt wäre es in den Augen der Minderheit gewesen, wenn er die Anhörung zuerst vorgenommen und erst danach die Ratifikationsfrage zur Stellungnahme unterbreitet hätte.

Hier geht es nach dem Grundsatz: "Wehret den Anfängen!"