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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2024-06-11

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-11

Wortprotokoll

Im Grunde ist meine Motion simpel und einfach: Artikel 20a Absatz 1 Buchstabe b der Verkehrsregelnverordnung soll so ergänzt werden, dass es heisst, dass Parkplätze mit einer Behindertenkarte nicht nur zeitlich unbeschränkt, sondern auch kostenlos genutzt werden können. In vielen Gemeinden und Kantonen ist das bereits heute der Fall. Die Richtung stimmt also, aber es ist eben nicht überall der Fall. Das führt dazu, dass Menschen mit einer Gehbehinderung, die eine solche Behindertenkarte haben, sich in jedem Kanton, in jeder Gemeinde, ja teilweise sogar innerhalb eines Gemeindegebietes erkundigen müssen, ob das Parkieren dort kostenlos ist oder nicht. Wir können hier ein kleines, aber einfaches Zeichen zugunsten von Menschen mit Gehbehinderung setzen. [PAGE 1173]

In seiner Stellungnahme sagt der Bundesrat, er lehne das Anliegen ab, weil das Gebührenwesen im Strassenverkehr in der Kompetenz der Kantone liegt. Damit hat er zwar teilweise recht, aber eben nicht ganz. Bereits heute übersteuert das Gesetz genau diese Kompetenz, indem man es Menschen mit einem Behindertenausweis ermöglicht, ausserhalb von Parkfeldern zu parkieren - und das kostenlos -, indem man es ihnen ermöglicht, sogar im Parkverbot zu parkieren, und indem man namentlich regelt, dass auf Parkfeldern zeitlich unbeschränkt parkiert werden kann. Damit werden das Gebührensystem und das Parkplatzregime bereits übersteuert. Es gibt nämlich gewisse Zonen, in denen es für die Dauer des Parkierens Einschränkungen gibt, und das wird hier übersteuert. Damit wird auch die Gebührenerhebung übersteuert. Weil diese Konsequenz hier bereits besteht, muss es deshalb auch möglich sein, diese Verordnung so zu ergänzen, dass das Parkieren nicht nur zeitlich unbeschränkt ist, sondern eben auch kostenlos. Andernfalls würden die[NB]bisherigen[NB]Massnahmen aus meiner Sicht keinen Sinn ergeben.

Sie sehen, dass Sinn macht, was hier beantragt wird. Es macht noch aus einem weiteren Grund Sinn: Die Voraussetzungen für die Behindertenkarte werden ebenfalls in diesem Gesetz geregelt. Hiervon werden auch die Massnahmen abgeleitet. Folglich macht es durchaus Sinn, dass man eben sämtliche Massnahmen in diesem Bereich regelt und so für eine schweizweite Vereinheitlichung sorgt. Damit erleichtert man das Parkieren für gehbehinderte Menschen massgeblich. Daraus werden auch die Massnahmen abgeleitet.

Es macht durchaus Sinn, dass man sämtliche Massnahmen in diesem Bereich regelt und so für eine Vereinheitlichung innerhalb der ganzen Schweiz sorgt. Man erleichtert diesen Menschen hiermit in solchen Situationen wirklich das Leben. So wissen sie, dass sie, wenn sie mit der Behindertenkarte parkieren, das immer kostenlos tun können.

Machen wir das nicht - das noch als letztes illustrierendes Beispiel -, so bleibt es bei der ironischen Situation, dass jemand mit einer Behindertenparkkarte kostenlos neben einem markierten Parkfeld parkieren kann; wenn er oder sie auf dem Parkfeld parkieren würde, wäre es hingegen nicht kostenlos. Das ist ein Widerspruch, das ist ein Unsinn, den man mit meiner Motion beseitigen könnte.

Daher bitte ich Sie: Geben Sie sich einen Ruck und seien Sie bereit, die Inkonsequenz, die jetzt besteht, zu eliminieren und so dafür zu sorgen, dass Menschen mit einer Gehbehinderung eine zumindest kleine Erleichterung finden. Denn sie sind zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen.