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AB 341390

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-12

Wortprotokoll

Die Antwort ist klar: Der Kläger ist ein Verein, er heisst Klimaseniorinnen. Zwischenzeitlich konnte gelesen werden, von wem er unter anderem gesponsert wird. Aber der entscheidende Punkt ist: Der EGMR hat drei Kriterien genannt, welche vorausgesetzt sein müssen, damit eine Gruppe ein kollektives Klagerecht erhält, und die lauten: Erstens muss es ein Verein nach schweizerischem Recht sein; das ist nicht gerade schwierig. Zweitens muss in seinen Statuten stehen, welchen Zweck er hat; in diesem Fall lautet er, sich für das Klima einzusetzen. Drittens muss er eine Vertretungsbefugnis hinterlegen. Damit hat quasi jeder Verein in der Schweiz für jedes Anliegen zukünftig ein Klagerecht, und das ist einer der kritischen Punkte dieses Entscheides.

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