preparatory:AB 341469
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-12
Wortprotokoll
Geschätzte Kollegin Marti, Sie haben vorhin ausgeführt und dargelegt, dass Artikel 8 EMRK die körperliche Unversehrtheit der Menschen schützt und es in der Vergangenheit zig Urteile gab und es langjährige Gerichtspraxis ist, dass z.[NB]B. auch Umweltschäden oder Schäden durch giftige Emissionen aus Fabriken, Deponien usw. zu berücksichtigen sind. Können Sie bestätigen, dass das Einzige, was neu ist, den Umstand betrifft, dass die Quelle des Schadens nicht mehr lokal ist, also nicht mehr die Fabrik oder die Deponie, sondern dass die Quelle des Schadens, das CO2, global ist?