Suter Gabriela · Nationalrat · 2024-06-12
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-12
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und unterstützt sie vollumfänglich.
Warum braucht es dieses Gesetz? Auf den europäischen Energiemärkten ist es in den letzten drei Jahren zu starken Preisaufschlägen gekommen, insbesondere auch aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der darauffolgenden künstlichen Verknappung von russischem Gas für die Stromerzeugung. Diese Preisexplosion hat den Liquiditätsbedarf der Stromunternehmen massiv erhöht und namentlich Alpiq und Axpo in arge Schwierigkeiten gebracht. Damit solche systemrelevanten Unternehmen im Falle eines Liquiditätsengpasses nicht kollabieren und so die Versorgungssicherheit der Schweiz bezüglich Strom gefährden, haben wir im Parlament den sogenannten Rettungsschirm, das dringliche Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, verabschiedet. Es ermöglicht systemkritischen Schweizer Stromunternehmen, Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zu beziehen. Gleichzeitig wurden ihnen strengere Auskunftspflichten auferlegt. Dieses Gesetz läuft Ende 2026 aus und soll nun abgelöst werden. Das[NB]BATE ist der erste Teil davon. Wichtig ist: Es umfasst nicht nur den Stromhandel, sondern auch die Gasgeschäfte.
Die Vorlage hat zwei Ziele:
1.[NB]Licht ins Dunkle der Handelsdaten bringen: Aktuell fehlt eine solche Übersicht, was sich im Zusammenhang mit den Turbulenzen und der knappen Liquidität bei Alpiq und Axpo als problematisch erwiesen hat. Transparenz und eine verstärkte Aufsicht durch die Elcom sollen es ermöglichen, kritische Entwicklungen, die für die Versorgungssicherheit relevant sind, frühzeitig zu erkennen, Risiken im Strom- und Gashandelsmarkt rechtzeitig zu bemerken und auf sie reagieren zu können.
2.[NB]Marktmanipulationen einen Riegel schieben: Das Ausnützen und die Weitergabe von Insiderinformationen sowie Marktmanipulationen auf den Energiegrosshandelsmärkten gehören verboten. Es geht darum, zu verhindern, dass die Schweiz eine Insel für Insiderhandel oder Marktmanipulation wird, die wir dann selbst nicht kontrollieren können.
Was für die SP-Fraktion wichtig ist: Die neuen Bestimmungen müssen im Einklang mit den Regelungen in der EU stehen. Auch wir wollen keinen Swiss Finish. Wir begrüssen deshalb die Anpassungen, die die Kommission im Rahmen der Detailberatung vorgenommen hat. Auch wenn es zu diesen Punkten keine Vernehmlassung gab: Es wäre sehr verwunderlich, wenn sich die betroffenen Akteure gegen diese Anpassungen sträuben würden. Schliesslich gilt analoges Recht bereits heute in der EU. Das heisst, sämtliche Schweizer Akteure, die Stromgrosshandel in der EU betreiben, müssen sich bereits heute an diese Regeln halten.
Den Antrag der Minderheit Vincenz werden wir ablehnen und dem Entwurf des Bundesrates folgen. Es geht hier um die aufsichtsrechtliche Bestimmung zur Marktmanipulation und nicht um eine strafrechtliche Bestimmung. Es geht um die Frage, was unzulässiges Marktverhalten ist. Der Bundesrat möchte hier eine Regelung analog zum Finanzmarktrecht. Das unterstützen wir. Wenn eine natürliche oder juristische Person weiss oder wissen muss, dass ihr Verhalten nachteilige Auswirkungen auf den Markt haben kann, handelt sie unzulässig. Es braucht kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Bei der Beurteilung, was unzulässiges Verhalten auf den Energiegrosshandelsmärkten ist, wird die Elcom die etablierte Praxis der Finma in diesem Bereich nutzen können.
Diese Vorlage ist der erste Streich, zwei weitere werden und müssen noch folgen. Einerseits ist dies eine Vorlage, die Vorgaben bezüglich der Eigenkapital- und Liquiditätsquote der systemkritischen Energieunternehmen macht. Wichtig mit Blick auf die Versorgungssicherheit sind aber vor allem Vorgaben zum Business Continuity Management (BCM). Hierzu soll andererseits eine Regulierung in einer dritten Vorlage kommen, damit im Fall eines Konkurses eines systemrelevanten Energieunternehmens dessen Produktionsanlagen weiterbetrieben werden können und die Versorgung weiterhin gewährleistet ist. Ein solches Gesetz, das Vorgaben zum BCM macht, muss nun schleunigst kommen, denn die Sicherstellung der Produktion ist für die Bevölkerung und unsere Wirtschaft noch viel wichtiger als die Rettung eines Unternehmens.