AB 341670
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch, hier der Mehrheit zu folgen, habe aber zuhanden des Zweitrates doch noch eine Frage, auf die mich der Kommissionssprecher gebracht hat.
Wir führen hier eine Diskussion über die Länge von Verjährungsfristen. Es geht um das Gewährleistungsrecht. Man kann jetzt darüber diskutieren, wie lange eine Frist dauern soll. Der Kommissionssprecher hat gestützt auf eine Mitteilung des Bundesamtes für Justiz gesagt, man könne ja die Gewährleistung ganz wegbedingen, dann müssten wir nicht mehr über Fristen diskutieren. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das in dieser absoluten Form stimmt. Ein Papier, das die Kommissionsmitglieder offenbar vom Bundesamt für Justiz bekommen haben, bestätigt das. Ich glaube, ich darf hier daraus zitieren, weil es Bezug nimmt auf die Diskussion, die wir hier führen: "Diese Frage ist in der Praxis oft nicht relevant, weil die Gewährleistung unabhängig von dieser Norm gemäss Artikel 199 OR auch komplett ausgeschlossen werden kann."
Wenn das stimmt, dann wäre natürlich die Diskussion, die wir hier führen, schon etwas theoretisch. In der Praxis habe ich zwar noch nie gesehen, dass in Verträgen mit Handwerkern die Gewährleistung völlig ausgeschlossen wird, aber ich bitte den Zweitrat, hier abzuklären, in welchem Umfang die Aussage stimmt. Wenn sie stimmt, dann würde sich die Diskussion wirklich erübrigen, und es gäbe dann eine Regelung, die sehr zulasten der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in diesem Land wäre.