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de Courten Thomas · Nationalrat · 2024-06-12

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-12

Wortprotokoll

Das Bedürfnis, dass auch die Sozialversicherungen digital kommunizieren können, besteht schon seit Längerem und ist unbestritten. Da dies aktuell rechtlich nicht möglich ist, steigt der Druck auf die Durchführungsstellen auch vonseiten der Unternehmen und der Versicherten. Deshalb ist diese Motion wichtig.

Der Ständerat hat die Motion in der letzten Wintersession deutlich mit 30 zu 11 Stimmen angenommen. Die Motion greift der Gesetzesvorlage des Bundesrates zum BISS nicht vor. Sie steht auch nicht im Widerspruch dazu. Vielmehr hilft die Motion, die letzte wesentliche Lücke bei der digitalen Abwicklung der Sozialversicherungen möglichst rasch zu schliessen. Die Motion beschränkt sich darauf, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, welche eine digitale Kommunikation mit den Versicherten erlauben, weshalb sie rasch und einfach umsetzbar ist.

Die Durchführungsstellen der ersten Säule begrüssen die Motion, denn sie ermöglicht es ihnen, einen zeitgemässen digitalen Service public anzubieten. Digitalisierung funktioniert nur, wenn möglichst alle Sozialversicherungen diese einführen. Sie wollen ausnahmslos und schnell die letzte Lücke schliessen können. Die Umsetzung soll mit der bestehenden Organisation der Sozialversicherung möglich sein. Es sind keine neuen Zuständigkeiten, Gremien usw. nötig. Das ist schlank, erfolgserprobt und risikoarm.

Für die Realisierung eines Bürgerportals braucht es keine zentrale Bundeslösung. Für Anliegen der Versicherten ist das Sozialversicherungsunternehmen in deren jeweiligem Wohnsitzkanton die erste Anlaufstelle, sei das die SVA, die Ausgleichskasse oder die IV-Stelle. Die Sozialversicherungsunternehmen verfügen bereits heute über digitale Services, welche sie zum Teil gemeinsam entwickelt haben und nutzen. So können zum Beispiel Versicherte ihre Gesuche für alle Produkte der ersten Säule digital ausfüllen und einreichen.

Ein allfälliges, schweizweit einheitliches Bürgerportal, also ein One-Stop-Shop, kann daher von den Durchführungsstellen gemeinsam entwickelt und betrieben und durch den Bund koordiniert werden. Dies hätte diverse Vorteile gegenüber einer zentralen IT-Lösung beim Bund. Versicherte haben oft unterschiedliche Anliegen, welche mehrere Produkte betreffen. Dabei ist ihnen häufig nicht klar, ob es sich um eine Leistung des Bundes, also AHV oder IV, des Kantons, also individuelle Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen, oder der Gemeinde handelt. Umso wichtiger erscheint daher, dass eine versicherte Person eine Anlaufstelle für alle ihre Anliegen hat, sei es nun digital oder auf anderen Kanälen. Diesen Anspruch erfüllen heute die kantonalen Durchführungsstellen. Entsprechend scheint es sinnvoll, den digitalen Kanal nach demselben Grundprinzip auszugestalten und in der Verantwortung der jeweiligen Durchführungsstellen zu belassen.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion in ihrer ursprünglichen Version anzunehmen.