Vietze Kris · Nationalrat · 2024-06-13
Vietze Kris · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-13
Wortprotokoll
Ich spreche für die FDP-Liberale Fraktion und vielleicht sogar für alle Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land, die ein anderes Bild von sich haben, möglicherweise auch für jene, die das Anliegen der parlamentarischen Initiative Silberschmidt inhaltlich nicht teilen. Warum? Weil der Bundesrat in seiner Stellungnahme ein Bild von Unternehmerinnen und Unternehmern vermittelt, das - vorsichtig formuliert - hochgradig bedenklich ist.
Bei Unternehmerinnen und Unternehmern, so liest man in der Stellungnahme, seien Anreize für eine "zweckfremde (Über-)Inanspruchnahme der Versicherung" ausgeprägt. Der Bundesrat erkennt mit argumentativer Schützenhilfe des Bundesgerichtes sogar ein "inhärentes Missbrauchsrisiko", um dann festzustellen: "Werden diese Voraussetzungen gelockert, so steigt das moralische Risiko und das Missbrauchspotenzial deutlich [...]." Unternehmerinnen und Unternehmer stehen in den Augen des Bundesrates also pauschal unter Generalverdacht für Missbrauch bei der ALV. Ich dachte wirklich, ich lese nicht richtig.
Vielleicht darf man dem Bundesrat in Erinnerung rufen, dass es dieselben Unternehmerinnen und Unternehmer sind, die anpacken, Risiken eingehen, Dienstleistungen erbringen und Produkte herstellen, zusammen mit ihren Mitarbeitenden. Sie schaffen Arbeitsplätze in unserem Land, und zwar alle Arbeitsplätze neben den staatlichen. Die staatlichen Arbeitsplätze gibt es, weil die Unternehmerinnen und Unternehmer zusammen mit ihren Mitarbeitenden die Steuern zahlen, aus deren Erträgen sie finanziert werden.
Diese Unternehmerinnen und Unternehmer sind es, die zusammen mit ihren Mitarbeitenden jene Löhne, Investitionen und Steuermittel erwirtschaften, die unsere Gesellschaft am Laufen halten. Sie sind es, die zusammen mit ihren Mitarbeitenden den oft zitierten Wohlstand der Schweiz erarbeiten. Denn dieser kann, auch wenn gewisse Kreise das glauben, weder bestellt noch herbeigezaubert werden.
Diese Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land bilden mit ihren Firmen - notabene sind 99 Prozent davon KMU, also kleine und mittlere Unternehmen - die wirtschaftliche Basis für das Wohlergehen der Menschen in der Schweiz. Ebendiese Unternehmerinnen und Unternehmer zahlen wie alle Arbeitnehmenden in die Arbeitslosenversicherung ein, haben aber bislang keinen sofortigen Anspruch auf eine Entschädigung im Falle einer Arbeitslosigkeit.
Das widerspricht konsequent jedem Versicherungsgedanken. Zahlen ja, beziehen nein - so entsteht höchstens ein lukrativer Vorteil für die Versicherungsgesellschaft, hier also für den Fonds der ALV. Fadenscheinig sind auch die vorgebrachten Argumente, die von Bürokratie über Abfederung von unternehmerischen Risiken bis hin zum Generalverdacht reichen.
Es gilt, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme richtig feststellt, "jederzeit sicherzustellen, dass die Mittel des Ausgleichsfonds für die ALV nicht zweckentfremdet werden". Somit sollten auch die Versicherungsbeiträge, welche die Unternehmerinnen und Unternehmer leisten, nicht zweckentfremdet werden, sondern auch für den Fall ihrer eigenen Arbeitslosigkeit eingesetzt werden.
In der Vorprüfung des Geschäfts hat die SGK-S den Handlungsbedarf erkannt. Den nun vorliegenden Entwurf hat die SGK-N zuhanden Ihres Rates verabschiedet. Die Mehrheitsvariante ist sauber austariert und macht nichts anderes, als dass sie es Menschen, die für eine Versicherung zahlen, ermöglicht, im Schadenfall auch deren Leistungen beziehen zu können.
Aus diesem Grund spricht sich die FDP-Fraktion klar für den Entwurf der SGK-N aus und wird bei allen Anträgen der Mehrheit folgen. Ich bitte Sie ebenfalls, dieser Empfehlung und der Kommission zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und die Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.