Wyss Sarah · Nationalrat · 2024-06-13
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-13
Wortprotokoll
Wir befinden uns am Beginn einer Gesundheitsversorgungskrise. Ein Grund dafür ist der bestehende und drohende Fachkräftemangel, nicht nur in der Pflege, wie wir jeden Tag hören, sondern immer mehr auch bei der Ärzteschaft, besonders in der Grundversorgung.
PwC rechnet bis 2040 mit 5000 Ärztinnen und Ärzten, die in der Versorgung fehlen werden. 2023 gab es über 5000 Vollzeitarbeitende, bis 2033 werden es in der Grundversorgung aufgrund von fast 2000 Pensionierungen und von Pensumsreduktionen nur noch 2800 sein. Das ergibt sich aus einer Umfrage. Hinzu kommt die demografische Entwicklung: einerseits das Bevölkerungswachstum, andererseits die Tatsache, dass die Menschen immer älter werden. Das ist ja eigentlich auch gut, aber wir laufen in eine Unterversorgung hinein; das wissen wir.
Agieren wir auch entsprechend? Aktuell importieren wir vor allem Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Ausland. Ohne diese könnten wir den Bedarf heute überhaupt nicht decken. Der "Import der Grundversorgung" ist aber eher spärlich, es kommen vor allem Fachärztinnen und Fachärzte aus Spezialgebieten.
Egal, wie wir es drehen und wenden: Wenn wir im Besonderen in der Grundversorgung in keine Unterversorgung rutschen möchten, dann brauchen wir jetzt Massnahmen. Der Bund hat schon einiges versucht, unter anderem mit einem Förderprogramm in der letzten BFI-Botschaft; auch einzelne Universitätskantone haben etwas unternommen. Doch das reicht nicht. Es braucht eine Prüfung neuer Ansätze. Einfach den Numerus clausus abschaffen, das hilft nicht. Es braucht mehr Ausbildungsplätze, und zwar dringend.
Mein Postulat fordert die Prüfung von Massnahmen, die einerseits dem Ärztemangel entgegenwirken, die andererseits aber - das ist mir wichtig - die Kantone auch nicht übersteuern sollen. Es soll keine Kostenverschiebung zum Bund geben, und gerade aufgrund der aktuellen Debatte ist das wichtig. Gleichzeitig sollen aber auch nicht ausbildende Kantone, Nichtuniversitätskantone, stärker zur Kasse gebeten werden, um sich an der Finanzierung der doch relativ teuren Studienplätze mit Kosten von durchschnittlich 1 Million Franken zu beteiligen.
Kurz zusammengefasst: Mit diesem Postulat - es geht nur um eine Prüfung der Errichtung einer sogenannten Eidgenössischen Hochschule für Medizin - soll die Auslandabhängigkeit reduziert, die Versorgungssicherheit, gerade in der Grundversorgung, gewährleistet und die Kostenaufteilung zwischen den Kantonen geklärt werden. Es soll aber keine Verlagerung der Kosten zum Bund geben.
Ich bitte Sie, diesem Postulat im Sinne eines neuen Ansatzes eine Chance zu geben, sodass der Bundesrat die Möglichkeit hat, einen Bericht dazu vorzulegen.