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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-06-03

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-06-03

Wortprotokoll

Gestützt auf Artikel 70 des Militärgesetzes legt Ihnen der Bundesrat eine Botschaft vor, mit dem Ziel, den Assistenzdienst für den subsidiären Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen bis zum 30. Juni 2004 zu verlängern. Wir tun dies gestützt auf entsprechende Gesuche der betroffenen Kantone. Ich beschränke mich nach der ausführlichen Berichterstattung nur darauf, auf den Umstand hinzuweisen, dass wir die Festungswächter mehr und mehr aus diesem Dienst herauslösen müssen. Denn diese Festungswächter als professionelle Sicherheitsspezialisten werden zunehmend mit einer gewissen Dauerhaftigkeit zur Unterstützung des Grenzwachtkorps benötigt. Das heisst nun, dass auf der anderen Seite die Miliz für diese Art der Schutzdienste, eben für die Botschaftsbewachungen, in den Einsatz kommen muss. Die Miliztruppe ist entsprechend ausgebildet, sie ist auch entsprechend instruiert. Diese Dienstleistung erfolgt in Zusammenarbeit mit den örtlichen zivilen Polizeiorganen. Weil der Bedarf für diese Schutzdienstleistung immer wieder einer gewissen lagebedingten Veränderung unterliegt, ist auch ein Maximalbestand von 800 im Beschluss vorgesehen, was ein kurzfristiges Hochfahren der Dispositive ermöglichen würde.

Ich bitte Sie, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.