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Götte Michael · Nationalrat · 2024-06-14

Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-14

Wortprotokoll

Wir leben in einer Zeit, in der die digitale Vernetzung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die kritischen Infrastrukturen unseres Landes, wie die Energieversorgung oder die Gesundheit, sind auf eine funktionierende und sichere Telekommunikationsinfrastruktur angewiesen. Diese ist jedoch nicht nur ein Segen, sondern auch eine potenzielle Gefahr. Andere Staaten versuchen permanent, Einfluss auf unser Land zu nehmen, indem sie unsere kritischen Infrastrukturen ausspionieren, sabotieren oder manipulieren wollen.

Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die kritische Infrastruktur im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik vor Einflussnahmen anderer Staaten zu schützen. Der Einsatz von IKT-Komponenten soll verboten werden können, wenn deren Anbieter direkt oder indirekt von der Regierung eines anderen Staates kontrolliert wird, insbesondere, wenn es sich dabei um autokratische Staaten handelt.

Am 2.[NB]Mai 2023 hat der Nationalrat die Annahme der Motion beschlossen. Am 4.[NB]März 2024 hat der Ständerat die Sistierung des Geschäftes für mehr als ein Jahr beschlossen, da der Bundesrat in seinem Bericht vom 15.[NB]Dezember 2023 in Erfüllung des Postulates Pult 20.3984, "Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren", eine Erfüllung der Kernanliegen der Motion in Aussicht gestellt hatte.

Betreffend die Sicherheit des Fernmeldenetzes und der digitalen Infrastruktur liegen bereits heute teilweise gesetzliche Grundlagen vor. Das Postulat stellt aber fest, dass trotz der bestehenden Massnahmen weiterhin Gefahren bestehen. Der Bundesrat hat das UVEK daher beauftragt, eine Revision des Fernmeldegesetzes vorzubereiten. Es soll eine neue Bestimmung eingefügt werden, die dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, bei Eintreten politischer Risiken die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Insbesondere soll er die Beschaffung, die Einrichtung und den Betrieb von Ausrüstungen verbieten können, welche von Lieferanten stammen, die als problematisch für die Sicherheit unseres Landes gelten oder die sich im Besitz oder unter Kontrolle eines ausländischen Staates befinden, welcher ein geopolitisches Risiko für die Schweiz darstellen kann.

Die Arbeiten zur entsprechenden Ergänzung des Fernmeldegesetzes sind am Laufen. Es ist geplant, bis im Jahr 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates teilt [PAGE 1310] die Ansicht, dass es sinnvoll ist, den erwähnten Gesetzentwurf abzuwarten und diesen anschliessend einer ordentlichen Vernehmlassung zu unterziehen. Sollte sich nach dieser Konsultation zeigen, dass die Kernanliegen der Motion nicht oder nur ungenügend adressiert werden, gibt uns die Sistierung der Motion die Möglichkeit nachzufassen.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Behandlung der Motion gemäss Artikel 87 Absatz 3 ParlG für mehr als ein Jahr auszusetzen.