preparatory:AB 342687
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-09
Wortprotokoll
An ihrer Sitzung vom 1.[NB]und 2.[NB]Juli 2024 hat Ihre Aussenpolitische Kommission den Bericht des Bundesrates über die im Jahr 2023 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge der Schweiz beraten und zur Kenntnis genommen. Gemäss Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes legt der Bundesrat der Bundesversammlung jedes Jahr einen Bericht über die völkerrechtlichen Verträge vor, die gestützt auf eine Kompetenzdelegation durch ihn, ein Departement oder eine Verwaltungseinheit abgeschlossen worden sind. Anhand dieses Berichtes kann das Parlament prüfen, ob der Bundesrat im Rahmen dieser Kompetenzdelegationen gehandelt hat oder ob dem Parlament ein[NB]Vertrag[NB]zu[NB]einem[NB]späteren Zeitpunkt zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Dies kann mittels einer Motion verlangt werden.
Jeder bilaterale oder multilaterale Vertrag, den die Schweiz im Berichtsjahr ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat, dem sie beigetreten ist oder der im Berichtsjahr vorläufig anwendbar war, wird kurz dargestellt, inklusive der damit verbundenen Folgekosten für die Schweiz. Die der parlamentarischen Genehmigung unterliegenden Verträge sind von der Pflicht zur Berichterstattung nicht betroffen und sind daher im vorliegenden Bericht nicht enthalten, da dazu jeweils eine separate Botschaft vorliegt.
Der Bericht 2023 enthält 503 abgeschlossene Verträge. Abgesehen von einem vorübergehenden Rückgang der Anzahl der Verträge im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2022, der auf den Abschluss von zweijährigen Abkommen zurückzuführen ist, ist die Anzahl sehr stabil. Die Zahlen [PAGE 1372] für 2023 sind sogar fast identisch mit denjenigen von 2021 und sehr nahe an denjenigen von 2020. Die Menge ist beträchtlich. Sie zeugt vor allem aber davon, dass die Schweiz bemüht ist, über solide Rechtsgrundlagen zu verfügen, wenn sie ihre Interessen auf internationaler Ebene vertritt. Der Bericht gibt auch Auskunft über 323 im Berichtsjahr geänderte Verträge sowie über die Kündigung von vier Abkommen.
Die Kommission stellte der Direktion für Völkerrecht im Rahmen der Beratung Fragen zu den Kriterien beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen und zu einem konkreten Abkommen. Diese konnten durch die Verwaltung beantwortet werden. Daraufhin wurden keine Anträge zur Unterbreitung eines Vertrags zur Genehmigung durch das Parlament gestellt, und die Kommission sah auch sonst keinen weiteren Handlungsbedarf.
Ich bedanke mich im Namen der Kommission beim Bundesrat und der Verwaltung für die geleistete Arbeit und bei Ihnen für die Aufmerksamkeit bei diesem hoch spannenden Thema. Schliesslich bitte ich Sie im Namen Ihrer Kommission, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.