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preparatory:AB 34269

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-06-03

Wortprotokoll

Wenn die Minderheit Glasson obsiegt, ist es tatsächlich nur logisch und selbstverständlich, [PAGE 785] dass dann auch mein Antrag unterstützt werden muss. Denn es macht keinen Sinn, dass man den Katalog derjenigen Daten von Verbrechern oder Tätern, die in das Informationssystem aufgenommen werden sollen, erweitert, also nicht so eng macht, wie das die Mehrheit möchte, und dann nachher bei Artikel 11 diesen Katalog wieder einschränkt. Ich kann es für jene, die in dieser etwas unübersichtlichen Situation nicht ohne weiteres den Durchblick haben, noch einfacher sagen: Es geht darum, ob wir in das Informationssystem einen etwas grösseren Täterkreis aufnehmen wollen oder ob wir im Bereich der Vergehen den Täterkreis auf die Personen beschränken wollen, die Vergehen gegen Leib und Leben begehen. Das ist völlig unsinnig, denn wir wissen, dass die entsprechenden nützlichen Hilfen dieses Systems vor allem darin bestehen, dass wir jene, die eine Verbrecherkarriere haben, schon relativ früh erfassen können. Wir sollten sie nicht schon ausschliessen, wenn Taten vorliegen, die nicht in diesem Katalog enthalten sind.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag, den ich als Einzelantrag eingereicht habe - ich war in der Kommissionssitzung leider nicht dabei, ich musste mich vertreten lassen, sonst hätte ich den Antrag dort eingebracht -, zu unterstützen. Er würde genau mit dem Minderheitsantrag Glasson korrelieren, den ich Ihnen ebenfalls zur Unterstützung empfehle.