Stocker Simon · Ständerat · 2024-09-09
Stocker Simon · Ständerat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-09
Wortprotokoll
Die drei Fragen, die ich mir bei dieser parlamentarischen Initiative stelle, lauten: Gibt es ein Problem? Was eigentlich ist das Problem? Wie kann man das Problem lösen? Diese Fragen müssen wir uns bei jedem Gesetzesvorhaben stellen. Ich mache das hier auch. Nationalrat Bregy mokiert sich über die "bürokratischen Auswüchse [...] bei kleineren Bauprojekten". Er nimmt das Verbandsbeschwerderecht ins Visier und fordert, dass dieses eingeschränkt wird.
Gibt es ein Problem? In der Tat, die Anzahl Einsprachen gegen private Bauprojekte hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Da die meisten Baubewilligungen von der Gemeinde erteilt werden, gibt es aber keine schweizweiten Zahlen dazu. Ein Blick auf die Städte Zürich und Basel gibt einen Einblick in den Umfang. Ich habe diese Zahlen aus einem Artikel auf der Website des Schweizer Radios und Fernsehens. Zum Beispiel gab es 2023 im Kanton Basel-Stadt 750 Einsprachen gegen Bauten. Das sind gut 50 Prozent mehr als drei Jahre vorher. In der Stadt Zürich gibt es offenbar keine Einsprachemöglichkeit, sondern nur die Möglichkeit des Rekurses. Auch diese wird immer häufiger genutzt. 2022 waren es knapp 411 Rekurse und damit 37 Prozent mehr als 2010. Bei Neubauten waren es 136 Rekurse und damit fast doppelt so viele wie 2010. In Zürich reden wir - damit Sie den Umfang kennen - von 4000 Baugesuchen, davon 230 für Neubauten. Wir dürfen also schweizweit vermutlich von mehreren hundert oder sogar tausend Einsprachen reden. Ja, es gibt ein Problem bei der Flut von Einsprachen, die Bauvorhaben verhindern. Verdichten ja, aber nicht vor meiner Haustür - das wäre wohl eine gute Zusammenfassung des Problems. Also, ich anerkenne: Es gibt ein Problem bei diesem Thema.
Was ist denn das Problem? Ich war selber acht Jahre lang in einer Stadtregierung und habe mich mit Einsprachen beschäftigen dürfen. Ich kann Ihnen sagen, die meisten Einsprachen kommen von Nachbarn, und es gibt darunter nicht wenige, die vermutlich einen querulatorischen Hintergrund haben. Wenn Sie das Problem anpacken möchten, dann sollten Sie das hier tun, beim Thema der Nachbarschaftseinsprache.
Das Verbandsbeschwerderecht wiederum ist bereits heute sehr streng geregelt. Umweltorganisationen erheben nur dann Beschwerde, wenn sie der Meinung sind, dass notwendige Abklärungen zur Zulässigkeit eines Bauprojektes unzureichend vorgenommen wurden oder dass geltendes Recht nicht korrekt angewendet wird. Eingriffe in das Verbandsbeschwerderecht sollten mit Bedacht erfolgen. Im Jahr 2022 reichten Umweltverbände 54 Beschwerden ein, die bis vor Bundesgericht gelangt sind. Von diesen wurden 23 vollumfänglich und 3 teilweise gutgeheissen, 11 wurden abgewiesen, 7 zurückgezogen und 9 als gegenstandslos erklärt. Ich will damit sagen, dass die Erfolgsquote des Verbandsbeschwerderechts relativ hoch ist.
Wie kann man das Problem denn besser beheben? Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass es erheblichen Widerstand gegen diese Vorlage und die vorgeschlagene Lösung gibt. Von 68 eingereichten Stellungnahmen waren 35 dafür und 33 dagegen. Das Bild ist also sehr uneinheitlich, auch bei den [PAGE 653] Kantonen. 14 Kantone unterstützen die Vorlage, während sich 10 Kantone, 2 kantonale Konferenzen und der Schweizerische Gemeindeverband dagegen aussprechen. Es ist also zweifelhaft, ob eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts tatsächlich eine Flut von Einsprachen verhindern würde. Dies ist übrigens auch der Tenor bei vielen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, selbst bei Befürwortern.
Aktuell wollen zwei Vorstösse eine Anpassung prüfen: Kollegin Gmür-Schönenberger will mit ihrem Postulat 23.3640, "Massvolle Kostenauflage bei Einsprachen in Baubewilligungs- und Nutzungsplanverfahren", das Thema Kostenrisiko bei Einsprachen aufwerfen und die Verteilung verbessern. Einen weiteren Punkt werden wir im Rahmen des Postulates Caroni 24.3637, "Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken", diskutieren. Dieses Postulat ist nach meinem Kenntnisstand erst eingereicht.
Mein Fazit: Es besteht beim Thema der Beschwerdeflut Handlungsbedarf. Sie treffen aber gänzlich die Falschen, wenn Sie das Verbandsbeschwerderecht einschränken wollen.
Ich stelle Ihnen deshalb den Antrag, nicht auf dieses Geschäft einzutreten.