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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-09

Wortprotokoll

Ich und auch der Bundesrat haben durchaus Verständnis für dieses Anliegen. Dass die Länder hier konkrete Ziele festlegen sollen, ist nachvollziehbar. Trotzdem bitte ich Sie namens des Bundesrates, die Motion abzulehnen.

Grundsätzlich ist für uns wichtig - Sie haben es gesagt, Frau Ständerätin Moser -, dass wir rund einen Drittel des CO2-Ausstosses bis 2030 im Ausland kompensieren können. Für den Vollzug ist es sehr wichtig, und darauf achten wir auch wirklich, dass wir hier keine doppelten Anrechnungen haben. Das steht im Vordergrund; die Reduktion soll nicht uns und dem anderen Land auch noch angerechnet werden.

Die Mechanismen sind entsprechend; wir sollten das sicherstellen können. Wir kontrollieren das auch entsprechend. Das ist sehr wichtig. Für die Welt insgesamt ist es zentral, dass der CO2-Ausstoss reduziert wird. Mit dieser zusätzlichen Anforderung, die ich, wie gesagt, nachvollziehen kann, ist es durchaus möglich, dass die Länder auf einen solchen Vertrag mit uns verzichten. Da können wir keine Garantie abgeben.

Die Verträge sind verhandelt. Es sind zum Teil auch schwerfällige Verhandlungen, die wir mit diesen Ländern führen. Wenn wir an diese Länder zusätzliche Anforderungen stellen, kann es sein, dass man auch an uns zusätzliche Anforderungen stellt. Das würde die mittlerweile vierzehn Verträge, zu denen wir langwierige Verhandlungen geführt haben, infrage stellen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass man diese Motion nicht annehmen sollte, zumal das Pariser Abkommen einen Konformitätsmechanismus beinhaltet und dieser auch angewendet wird. In einem Fall, in dem ein bestimmtes Land das Pariser Abkommen nicht beachtet, kann die Schweiz unilateral und sofort den Transfer der Emissionsreduktionen aus diesem Land suspendieren. Selbstverständlich besteht dann für die Schweiz auch die Möglichkeit, ein Abkommen zu kündigen.

Wir haben jetzt diese Abkommen, aber noch kein CO2, keine ETS-Punkte transferiert. Die Umsetzung hat praktisch noch nicht stattgefunden. Ich habe im letzten Jahr selber noch drei Abkommen unterzeichnet. Wenn wir hier kurz nach der Unterzeichnung zusätzliche Anforderungen stellen, laufen wir Gefahr, dass wir eine doppelte negative Konsequenz haben: dass die Ziele doch nicht erhöht werden und wir mit unseren Verträgen den CO2-Ausstoss nicht reduzieren können. Diese Gefahr scheint mir zu gross zu sein. Das schiene mir auch ein ungebührlicher Eingriff in die Souveränität anderer Länder zu sein. Ich bitte Sie entsprechend, diese Motion abzulehnen.

Ich habe schon den Eindruck, dass diese Kompensation ein wichtiges Instrument darstellt, da die betreffenden Länder pro Tonne Kompensation weniger bezahlen müssen und es so weniger kostet als bei uns. Später einmal müssen wir das selber kompensieren, denn diese Länder müssen dann ja auch ihren Teil für sich kompensieren. Aber bis dann dürfte bei der Kompensation auch der Fortschritt weitergehen und dürften auch bei uns die Preise sinken. Von daher habe ich dieses Kompensationsinstrument immer als gutes Instrument empfunden. Aber es muss kontrolliert werden - davor habe ich schon auch Respekt -, sodass keine Doppelanrechnung erfolgt.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen - nicht weil die Idee falsch ist, aber weil der Vollzug in diesen Ländern höchst problematisch wäre und wohl eher zur Kündigung dieser Abkommen oder zum Nichtvollzug dieser Abkommen führen würde als zu einer tatsächlich erhöhten CO2-Kompensation, wie Sie das verständlicher- und richtigerweise auch anstreben.

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