Paganini Nicolò · Nationalrat · 2024-09-10
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-10
Wortprotokoll
Zur Einleitung in die Diskussion zur vorliegenden Motion kann auf die Beratungen zum letzten Geschäft verwiesen werden. Unser Rat beschloss in der Frühjahrssession im Rahmen der USG-Revision, bei den Artikeln 35a und 35c USG die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen, "volatile organic compounds" (VOC), aufzuheben. Die UREK des Ständerates und dann in der Sommersession auch der Ständerat kamen aber zum Schluss, dass eine solche Aufhebung in der laufenden USG-Revision sachfremd wäre und vor allem auch ohne Vernehmlassung erfolgen würde. Materiell wurde das Anliegen vom Ständerat aber nicht zurückgewiesen, im Gegenteil: Er nahm auf Antrag seiner UREK die vorliegende Motion an, welche vom Bundesrat eine separate Vorlage zur Aufhebung der VOC-Lenkungsabgabe fordert.
Sie haben es beim letzten Geschäft gehört: Die UREK-N kann sich diesem Vorgehen grundsätzlich anschliessen. Die Differenz bei der USG-Revision wurde bereinigt. Eine Mehrheit Ihrer Kommission möchte nun im Grundsatz auch die Motion unterstützen. Bei den betroffenen Unternehmen sorgt die VOC-Abgabe für viel bürokratischen Aufwand. Auch der behördliche Vollzugsaufwand ist hoch. Die Mehrheit stellt fest, dass die im Jahr 2000 eingeführte Lenkungsabgabe wesentlich zum Rückgang der VOC-Emissionen in der Schweiz beigetragen hat. In Abweichung vom Ständerat und teilweise in Übereinstimmung mit dem Bundesrat beantragt die UREK-N aber eine Abänderung des Motionstextes in drei Punkten.
Erstens bleibt die Motion zwar formell eine Motion, aber materiell bekommt sie einen postulatsähnlichen Charakter. Der Bundesrat soll einen Bericht vorlegen, welcher die Lenkungswirkung der VOC-Lenkungsabgabe darstellt und mögliche Alternativen zur Lenkungsabgabe prüft. Es gibt zwar auch in der Kommission die weitverbreitete Überzeugung, dass die Lenkungswirkung nicht mehr gegeben ist, weil die entsprechenden Produkte substituiert, neue Maschinen angeschafft und die Produktionsprozesse angepasst wurden. Keine Druckerei wird beispielsweise ihre ausrangierten Maschinen zurückkaufen und wieder installieren. Trotzdem müssen die Folgen einer Abschaffung der Lenkungsabgabe gründlich ausgeleuchtet werden.
Zweitens möchte die Mehrheit der UREK-N im abgeänderten Motionstext festhalten, dass eine alternative Regelung [PAGE 1398] dieselbe Schutzwirkung wie die abzuschaffende Lenkungsabgabe aufweisen soll. Dies hängt natürlich stark mit der Beantwortung der Frage zusammen, inwieweit die Lenkungsabgabe überhaupt noch zu lenken vermag.
Drittens soll eine Abschaffung der VOC-Lenkungsabgabe nicht mit zusätzlichen Belastungen für die betroffenen Unternehmen und die öffentlichen Haushalte verbunden sein. Im Ständerat wurde ja vom Departementsvorsteher darauf hingewiesen, dass eine Abschaffung der Lenkungsabgabe allenfalls mit einer Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung und mit Produktverboten einhergehen würde. Das ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit natürlich nicht die Idee der ganzen Übung.
Die Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab, sowohl in der ursprünglichen als auch in der abgeänderten Fassung. Aus ihrer Sicht wäre es das Beste, die für Mensch und Umwelt gefährlichen VOC-Emissionen weiterhin mittels Lenkungsabgabe zu senken. Die Minderheit weist darauf hin, dass ohne Lenkungsabgabe Ersatzmassnahmen nötig wären, damit internationale Regelungen zur Luftqualität eingehalten werden können. Diese Ersatzmassnahmen könnten letztlich zu mehr Bürokratie führen.
Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihnen die UREK-N aber, der Motion mit dem abgeänderten Motionstext zuzustimmen.