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AB 343050

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat bei den Programmvereinbarungen pauschal 1,4 Prozent gekürzt, um die Bundesfinanzen zu entlasten. Im Bereich Lärmschutz ist diese Kürzung aber unlogisch. Die Kürzung trägt nämlich gar nichts zur Sanierung der Bundesfinanzen bei. Denn die Bundesbeiträge für die Programmvereinbarungen im Bereich Lärmschutz werden vollständig über die Einnahmen aus der Mineralölsteuer finanziert, die zweckgebunden in die Strassenkasse fliessen. Ein Teil der Mineralölsteuer, 50 Prozent, fliesst immer in die Strassenkasse. Und erst aus dieser Strassenkasse wird dann das Geld für die Programmvereinbarungen im Bereich Lärmschutz genommen. In diesem Topf ist die finanzielle Situation nicht angespannt, im Gegenteil: Dort sind die Einnahmen relativ stabil. Wenn nun beim Lärmschutz 4 Millionen Franken gekürzt werden, bleiben am Schluss dann einfach 4 Millionen Franken mehr in der Strassenkasse liegen. Und wofür werden diese 4 Millionen stattdessen verwendet? Für den Strassenbau, also für das Gegenteil von Lärmschutz? Das ist ja wohl nicht die Intention, oder?

Der Schutz der Bevölkerung vor lästigem und gesundheitsschädlichem Lärm ist eine Verfassungsaufgabe. Wir sind bei den Strassenlärmsanierungen nicht da, wo wir sein sollten. Beim Inkrafttreten der Lärmschutz-Verordnung im Jahr 1987 hat man sich das Ziel gesetzt, bis 2002 mit den Lärmsanierungen der Strassen fertig zu sein. 2002 war etwa ein Drittel saniert. Und danach hat man verlängert, und zwar bis 2008, und danach noch einmal bis 2018. Wir sind aber immer noch nicht fertig. Mittlerweile ist die Strassenlärmsanierung zu einer Daueraufgabe geworden.

Die Lärmprobleme werden nicht weniger, im Gegenteil: Sie werden vielmehr zunehmen. Ich denke beispielsweise an die Lockerung des Lärmschutzes beim Bauen im Lärm, über die wir vorhin abgestimmt haben. Es ist wichtig, dass im Gegenzug zu dieser Lockerung auch Massnahmen getroffen werden, um den Lärm an der Quelle zu reduzieren.

Die Lärmschutzmassnahmen werden auch mehr kosten, wenn man, was ja die Intention der rechten Ratshälfte ist, in Zukunft mehr auf lärmarme Beläge setzen will als auf Temporeduktionen. Denn lärmarme Beläge kosten eben mehr als Temporeduktionsmassnahmen. Gemäss Auskunft der Verwaltung besteht vonseiten der Kantone sogar ein Mehrbedarf gegenüber den ursprünglich eingestellten 106 Millionen Franken. Es wären also bei den Kantonen genügend Projekte da, die umgesetzt werden könnten.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.