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Heimgartner Stefanie · Nationalrat · 2024-09-11

Heimgartner Stefanie · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-11

Wortprotokoll

Wie bereits gesagt wurde, spreche ich gleich zu meinen beiden Minderheitsanträgen zum Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und zum Bundesbeschluss über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Wie es der Titel dieses Geschäftes sagt, geht es um eine Verlängerung. Es geht aber nicht um die erste Verlängerung, auch nicht um die zweite und, nein, auch nicht um die dritte. Es handelt sich hier um eine ursprünglich befristete Anschubfinanzierung, welche bereits x-fach verlängert wurde und seit über zwanzig Jahren läuft. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, welches wir jetzt verlängern wollen, wurde am 4.[NB]Oktober 2002 beschlossen und ist seit dem 1.[NB]Februar 2003 in Kraft. Es war befristet auf acht Jahre, das heisst bis 2010. Ich habe es bereits angetönt: Es wurde bisher sage und schreibe viermal verlängert, 2010, 2014, 2018 und 2022. Seit 21 Jahren finanziert der Bund nun dieses Programm mit. Der Bund leistet also seit einer ganzen Generation die Anstossfinanzierung für Kitas und Betreuungsplätze. Es ist ganz gut möglich, dass Kinder in einer Kita sind, deren Eltern bereits in einer anschubfinanzierten Kita waren. Für mich hat dies nichts mehr mit einem befristeten Impulsprogramm oder einer Anschubfinanzierung zu tun. Das ist kein Anschub mehr. Wenn ich Ihnen ein Beispiel bringen darf: Wenn ich mein Auto anschieben muss, weil es nicht mehr läuft, sollte ich es einmal anschieben müssen, und dann sollte es wieder laufen, aber ich kann es nicht immer wieder von Neuem anschieben.

Verstehen Sie mich bitte richtig. Ich habe nichts gegen Kitas, und auch mir ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig. Aber wir sollten uns endlich an den Gesetzestext von damals halten, welcher Folgendes besagt: "Die Geltungsdauer des Gesetzes wird bis zum 31.[NB]Januar 2015 letztmals verlängert." Ich betone es nochmals: "letztmals". Das war 2014. Sie sehen, wie viel ein Gesetzestext wert ist. Und wenn wir schon beim Gesetzestext sind, in Artikel 2 Absatz 2 des erwähnten Gesetzes steht: "Die Finanzhilfen werden in erster Linie für neue Institutionen gewährt. Sie können auch für bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich erhöhen." Seit 21 Jahren würden also Beiträge für neue Institutionen oder für Institutionen, die wesentlich erweitert werden, gegeben. Für mich ist es nur schwer vorstellbar, dass dies tatsächlich so eingehalten wird, denn dann sollte ja die nötige Anzahl Kita-Plätze längst erreicht sein.

Wenn ich in meine Region schaue, habe ich das Gefühl, dass Kitas wie Pilze aus dem Boden schiessen. Mir ist bewusst, dass es zwar an verschiedenen Orten noch Lücken im Angebot gibt, aber sicherlich gibt es auch etliche Regionen mit einer Sättigung oder sogar einem Überangebot. Um das Angebot vor Ort optimal steuern und bedarfsgerecht ausbauen zu können, wäre es viel zielführender, die Kantone in die Pflicht zu nehmen.

Und wie überall müssen wir auch hier auf die Finanzen achten und irgendwann einmal den Sparhebel ansetzen. Mit einem Verzicht auf diese Verlängerung könnten wir 50 Millionen Franken einsparen. Und ich kann mich nur wiederholen: Wir sprechen hier von Finanzhilfen, welche ursprünglich auf acht Jahre befristet waren; nun sind es bereits über deren zwanzig. Es ist also höchste Zeit, den Gesetzestext von damals einzuhalten und keine weiteren Anschubfinanzierungen zu sprechen, wenn man diese denn überhaupt noch so nennen kann.

Ich bitte Sie aus den genannten Gründen, nicht auf das Geschäft einzutreten und meine Minderheiten zu unterstützen.