AB 343162
Balmer Bettina · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-11
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion bekennt sich klar zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat entsprechend auch die Notwendigkeit von schlanken, aber effektiven Tagesstrukturen für Kinder auf die Agenda gesetzt. Krippenplätze sind wichtig, damit Frauen arbeiten können, wenn sie es denn wollen; das ist genauso wichtig wie eine Individualbesteuerung.
Beim vorliegenden Geschäft muss aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion festgehalten werden, dass wir vor 21 Jahren das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung unterstützt haben. Wir haben auch die Entscheide mitgetragen, dieses ursprünglich auf acht Jahre vorgesehene Impulsprogramm in den Jahren 2010, 2014, 2018 um jeweils vier Jahre zu verlängern, und wir haben auch die nochmalige Verlängerung der Anschubfinanzierung 2022 mitgetragen. Diese heutige nochmalige Verlängerung wird allerdings von einer Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion nicht mehr mitgetragen. Diese nochmalige Verlängerung der Anschubfinanzierung um zwei Jahre ist gemäss bundesrätlichem Antrag mit Kosten von 40 Millionen Franken verbunden.
Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion ist nicht willens, ein Anschubprogramm zu verlängern, welches eigentlich bereits vor 13 Jahren zu Ende gegangen wäre und bei welchem nun wirklich endlich eine mehrheitsfähige, tragfähige und auch verbindliche Lösung gefunden werden muss. Es braucht gemäss der Mehrheit unserer Fraktion keine 15 Jahre Anschubfinanzierung seitens des Bundes, um eine definitive Lösung zu finden. Dies wäre ein politisches Trauerspiel.
Eine Minderheit innerhalb der FDP-Liberalen Fraktion wird ein allerletztes Mal einer Verlängerung der Übergangsfinanzierung zustimmen, dies mit der Begründung, dass die Arbeiten in den Kommissionen des Stände- und des Nationalrates nun effektiv vor dem Abschluss stehen. Sie erachtet es als realistisch, dass in zwei Jahren tatsächlich eine definitive Lösung des Problems seitens des Bundes vorliegt, und sie findet es sinnvoll, den Kantonen gegenüber anzukündigen, dass in zwei Jahren die weitere Finanzierung definitiv in ihren Händen liegt.
Wir werden also in der Detailberatung in Artikel 9b Absatz 3 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung die Frist der Übergangsfinanzierung mehrheitlich nicht noch ein letztes Mal bis zum 31.[NB]Dezember 2026 verlängern.
Beim Bundesbeschluss folgen wir im Falle einer Zustimmung des Nationalrates für die weitere Übergangsfinanzierung in Artikel 1 dem Bundesrat mit der vorgeschlagenen Anpassung in Absatz 1 und mit der Streichung der Absätze 2 und 3. Wir würden also der Variante mit folgendem Inhalt zustimmen: eine Erhöhung des Verpflichtungskredits für die Finanzhilfen zur Schaffung von Betreuungsplätzen um höchstens 40 Millionen Franken sowie ein Transfer von 10 Millionen Franken aus dem Verpflichtungskredit für Finanzhilfen zur Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen. Letzterer ist ja nicht vollständig ausgeschöpft worden, sodass sich ein solcher Transfer anbietet, sollte es hier im Rat zu einer nochmaligen Verlängerung der Anschubfinanzierung kommen.
Abschliessend möchte ich die Gelegenheit nutzen und in meinem Eintretensvotum darlegen, wie sich die FDP-Liberale Fraktion die Finanzierung von Krippen vorstellt. Nach der Anschubfinanzierung des Bundes über 13 oder allenfalls sogar 15 Jahre sehen wir nun definitiv die Kantone in der Pflicht, flächendeckend schlanke Krippenstrukturen zu etablieren. Denn Kinderbetreuung findet dezentral statt, und in den Kantonen weiss man auch, was in den verschiedenen Gemeinden wirklich nötig ist. Ausserdem zeigt ein Blick auf die Finanzlage des Bundes, dass auf Bundesebene wirklich kein Spielraum für Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe vorhanden ist. Auch wenn die "NZZ am Sonntag" kürzlich titelte, dass ein unheiliges Krippenspiel gespielt und der schwarze Peter für die Krippenkosten abwechslungsweise dem Bund, den Kantonen und den Arbeitgebern zugeschoben werde, bin auch ich klar für ein Ablaufdatum der Anschubfinanzierung durch den Bund.
Gleichzeitig bin ich dezidiert der Meinung, dass bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unserem Land noch viel Luft nach oben besteht. Wir sind in der Schweiz in den entsprechenden internationalen Rankings immer noch viel zu weit hinten platziert, und dies, obwohl es viele und auch immer mehr gut ausgebildete Frauen in unserem Land gibt. Alleine schon deshalb ist es absolut logisch, dass wir den gordischen Knoten der Kinderbetreuung lösen müssen. Hierbei braucht es aber keine staatlichen Luxuslösungen, wie sie teilweise in den grossen Schweizer Städten gewünscht werden, sondern flächendeckende kantonale Lösungen, die eine vernünftige Betreuung der Kinder in schlanken Tagesstrukturen ermöglichen.
Um auf das vorliegende Geschäft zurückzukommen: Wir werden, wie erwähnt, die Übergangsfinanzierung mehrheitlich ablehnen. 13 Jahre Anschubfinanzierung des Bundes sind für die Mehrheit unserer Fraktion genug.