preparatory:AB 343357
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-11
Wortprotokoll
Ich spreche gleich zu beiden Minderheitsanträgen, der zweite Minderheitsantrag ist ja im selben Sinne. Ich ersuche Sie, die Anträge der Mehrheit Ihrer Kommission für einen neuen Absatz 5 in Artikel 1 des Bundesbeschlusses 1 und einen neuen Absatz 7 in Artikel 1 des Bundesbeschlusses 2 abzulehnen. Die Mehrheit will dort die starre Vorschrift verankern, dass der Bundesrat die Programme in den Schwerpunktländern der bilateralen Zusammenarbeit reduzieren muss, wenn diese Länder nicht ausreichend bereit sind, die Verknüpfung von Entwicklungszusammenarbeit mit Migrationsfragen zu akzeptieren.
Es ist unbestritten, dass die Entwicklungs- und die Migrationspolitik Synergiepotenziale nutzen sollen. Deshalb stehen ja das SEM, das SECO und die DEZA miteinander im engen Dialog. Diese Koordination kann und soll sicher noch verbessert werden, aber dazu tragen diese zusätzlichen Bestimmungen der Mehrheit nichts bei. Mit diesen Bestimmungen soll die Bevölkerung im globalen Süden entgegen allen multilateralen Empfehlungen für rein politische Ziele der Schweiz in Geiselhaft genommen werden.
Mit einer solchen negativen Konditionalität erreichen wir migrationspolitisch nichts, schwächen aber die Wirksamkeit unserer Programme zur Armutsbekämpfung, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften und für mehr Arbeitsplätze. Nehmen wir Burkina Faso, das zu den ärmsten und fragilsten Ländern der Welt zählt und wo seit 2020 die Gewalt im Zusammenhang mit den Aktivitäten gewaltbereiter extremistischer Gruppen exponentiell zunimmt. Angesichts der steigenden Unsicherheit setzt sich die Schweiz dafür ein, die Entwicklungserfolge zu erhalten, Leid zu lindern und die Konflikttransformation zu unterstützen. Sie stärkt die Kompetenzen lokaler Akteure, legt den Fokus auf Gouvernanz-, Dezentralisierungs- und Bürgerschaftsfragen und engagiert sich für Grund- und Berufsbildung sowie wirtschaftliche Entwicklung.
Mir ist es schlicht ein Rätsel, wie die Mehrheit annehmen kann, dass sich die aktuellen Machthaber in Burkina Faso durch die Drohung beeindrucken liessen, die Schweiz werde für ihre höchst dezentral aufgestellten Programme für Demokratieförderung, Dialog mit der Zivilgesellschaft und Medienunterstützung statt 29 Millionen Franken beispielsweise nur noch 20 Millionen Franken bereitstellen. Unser Hebel ist verschwindend klein, und die Wirkung trifft die Falschen. So funktioniert das nicht.
Migrationspolitisch klar kontraproduktiv wäre eine Kürzung überall dort, wo die Schweiz flüchtende Menschen vor Ort unterstützt. Ich erinnere mich gut daran, wie der ehemalige Armeechef André Blattmann an einer Veranstaltung über Sicherheitspolitik der Schweiz, an der wir beide teilnahmen, begeistert über seinen Besuch in Jordanien berichtete, wo die Schweiz ein Bildungsprogramm für syrische Flüchtlinge durchführt. Herr Blattmann bezeichnete dies als wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz. Wollen Sie tatsächlich die Hilfe für die syrischen Flüchtlinge in Jordanien infrage stellen, weil die Schweiz mit Jordanien kein Rückübernahmeabkommen unterhält? Das wäre in höchstem Masse kontraproduktiv. Der Antrag zielt ja nicht nur auf das Instrument der Budgethilfe, die mit den Regierungen verhandelt wird, sondern auf eine Reduzierung der dezentral in[NB]fragilen[NB]Kontexten[NB]geleisteten[NB]Hilfe[NB]für genau jene Bevölkerungsgruppen, aus denen dann die meisten Migranten kommen.
Ein wichtiges Argument für den Antrag der Mehrheit war in der Kommission das Beispiel Algerien. Allerdings hat die Schweiz mit Algerien bereits ein Rückübernahmeabkommen vereinbart. Allein letztes Jahr reisten über 800 weggewiesene Algerier aus der Schweiz aus. Klar, das kann und soll verbessert werden. Eine negative Konditionalität bietet dafür aber keinerlei Hebel, leistet doch die Schweiz in Algerien gar keine bilaterale Entwicklungshilfe, die als Drohkulisse verwendet werden könnte.
Ein weiteres Argument waren in der Kommission die aktuellen Schwierigkeiten im Vollzug des Schengen/Dublin-Systems mit Italien und Deutschland. Bloss, dieses Problem müssen wir in Europa schon selber lösen. Eine Strafaktion auf dem Buckel der Ärmsten im globalen Süden trägt dazu schlicht nichts bei.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit und dem Bundesrat zu folgen und die beiden nicht zielführenden Absätze 5 bzw. 7 in Artikel 1 der Bundesbeschlüsse 1 und 2 wieder zu streichen.