Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-09-11
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-11
Wortprotokoll
Unser ehemaliger Kollege, alt Nationalrat Marco Romano, hat mit dieser Motion den Bundesrat beauftragt, die AHV-Gesetzgebung zu ändern, damit Waisen und der überlebende verheiratete Elternteil - und das egal, ob Mann oder Frau - nicht diskriminiert werden. Vorausgegangen ist dieser Motion die Feststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass in der Schweiz eine Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen vorhanden ist. Dieses Urteil ist auf die Klage des Appenzellers Max Beeler zurückzuführen, der im Alter von [PAGE 1467] 41 Jahren Witwer wurde und gezwungen war, seine bezahlte Arbeitsstelle zu kündigen, um für die zwei kleinen Töchter die Erziehungsaufgabe zu übernehmen, dies aber unbezahlt. Der Witwer erhielt zwar eine Witwenrente der AHV, die jedoch nur gewährt wurde, bis das jüngste Kind das 18.[NB]Altersjahr vollendet hatte. Diese Rente wäre nicht aufgehoben worden, wäre der Witwer eine Frau gewesen.
Dieser begrenzte Rentenanspruch der Witwer beruht auf dem Konzept, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Ehefrau aufkommt. Die heutige gesetzliche Regelung beinhaltet also eine klare, ungerechtfertigte Diskriminierung der Männer gegenüber den Frauen. Mit der Motion soll erreicht werden, dass im Todesfall eines der verheirateten Elternteile die Waisen nicht diskriminiert werden. Kinder, deren Mutter gestorben ist, müssen insgesamt Anspruch auf dieselbe AHV-Rente haben wie Kinder, deren Vater gestorben ist. Heute bekommen volljährige Kinder in Ausbildung oder pflegebedürftige volljährige Kinder, deren Mutter stirbt, kumuliert nicht dieselbe Rente wie Kinder, deren Vater stirbt. Ihr Anspruch erlischt. Geschiedene Frauen hingegen haben paradoxerweise Anspruch auf eine Witwenrente, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat und die Scheidung nach Vollendung des 45.[NB]Altersjahrs erfolgt ist. Die Motion will damit auch die gesellschaftlichen Veränderungen abbilden und die Rente für die heutige Zeit fit machen.
Am 17.[NB]Mai 2023 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion erläutert, dass es eine Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen für Hinterlassenenrenten der AHV braucht, um den gesellschaftlichen Veränderungen seit der Einführung der Witwen- und Waisenrenten im Jahr 1948 und der Witwerrente im Jahr 1997 gerecht zu werden. Der Bundesrat bestätigt auch, dass die Leistungen der AHV an Hinterbliebene hauptsächlich auf die Zeit der Kindererziehung abzielen sollen und dass die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern beseitigt werden muss. Am 29.[NB]März 2024, fast ein Jahr später, wurde die Vernehmlassung zur Änderung des AHV-Gesetzes mit dem Ziel der Anpassung der Hinterlassenenrente beendet. Die Arbeiten zur Ausmerzung sind also in vollem Gange, und die Kernanliegen der Motion werden in dieser Revision aufgenommen. Ich werde dort aber speziell darauf achten, dass faire Übergangsregelungen und altersbedingte Umstände berücksichtigt werden und die Besitzstandsgarantie für ältere Witwen gewährt wird.
Unter diesen Umständen und auch aufgrund meiner persönlichen Abneigung dagegen, dem EGMR bzw. seinen Entscheiden noch mehr Aufmerksamkeit zu geben, ziehe ich die Motion zurück.