Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-12
Wortprotokoll
Wie der Motionär richtig gesagt hat, wurde mit der Revision des Asylgesetzes von 2012 das sogenannte Botschaftsasyl abgeschafft, also die Möglichkeit, einen Asylantrag bei einer Schweizer Vertretung im Ausland zu stellen. In diesem Zusammenhang hielt der Bundesrat fest, dass auch in Zukunft gefährdete Personen den Schutz der Schweiz erhalten sollen und die Schweiz damit ihre humanitäre Tradition wahrt. Deshalb wurde das humanitäre Visum eingeführt.
Ein humanitäres Visum wird nur erteilt, wenn die Kriterien dafür erfüllt sind. Im Einzelfall muss das Leben oder die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Person in ihrem Heimat- oder Herkunftsland unmittelbar, ernsthaft und konkret bedroht sein. Die Person muss sich in einer besonderen Notlage befinden, die zwingend das Eingreifen der Behörden erfordert und die Erteilung eines Einreisevisums rechtfertigt. Es können weitere Kriterien mitberücksichtigt werden, wie etwa ein enger Bezug zur Schweiz, die Aussicht auf Integration in der Schweiz oder die Unmöglichkeit, in einem anderen Land um Schutz zu ersuchen.
Im Vergleich zur Gesamtzahl der Asylanträge reisen pro Jahr jeweils nur wenige Personen mit einem humanitären Visum in die Schweiz ein. Im letzten Jahr waren es 103 Personen, davon 77 Personen aus Afghanistan. Diese Menschen befanden sich in einer besonderen Notsituation bzw. waren direkt an Leib und Leben bedroht, und deshalb haben sie den Schutz der Schweiz erhalten. Im letzten Jahr wurden 1111 humanitäre Visa verweigert. Im Jahr 2022 wurden 142 humanitäre Visa ausgestellt und 3561 humanitäre Visa verweigert.
Sie sehen, diese Einreisen wirken sich nicht wesentlich auf die Unterbringungskapazitäten im Asylbereich aus. Das humanitäre Visum ist jedoch ein wichtiges Instrument der humanitären Tradition der Schweiz, das sich in der Praxis bewährt hat.
Der Bundesrat beantragt daher, die Motion abzulehnen.