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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2024-09-12

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-12

Wortprotokoll

Einiges haben wir schon gehört. Mit der Verabschiedung der Sexualstrafrechtsreform hat das Parlament einen Paradigmenwechsel eingeläutet. Die Gesetzgebung ist das eine, die Rechtsanwendung durch die Behörden das andere. Für eine wirkungsvolle Anwendung des Sexualstrafrechts gilt es, die sich neu bildende Rechtsprechung wie auch die Praxis der Strafverfolgungsbehörden - also der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte - auf jeder Verfahrensstufe zu beobachten und zu evaluieren.

Die Gesetzgebung hat einen erheblichen Einfluss auf das Verhalten der Bevölkerung. Um eine korrekte Entwicklung zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass die Änderungen des Strafgesetzbuches ordnungsgemäss umgesetzt werden. Ein Gesetz ist nur so wirksam wie seine Umsetzung. Um sicherzugehen, dass die gesetzgeberischen Intentionen auch in der Praxis gewährleistet sind, ist allerdings ein begleitendes Monitoring unerlässlich.

Der Bundesrat wird darum beauftragt, ab Inkrafttreten des revidierten Sexualstrafrechts einen Monitoring- und Evaluationsprozess durchzuführen. Dieses Monitoring beobachtet und analysiert qualitativ und quantitativ die Rechtsprechung zu den angepassten Straftatbeständen der Artikel 189 und 190 des Strafgesetzbuches, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden auf allen Verfahrensstufen und aller Instanzen sowie die Verordnungen zur Arbeit mit Gewaltausübenden.

Wir begrüssen es natürlich, dass der Bundesrat aus eigenem Antrieb eine Evaluation der erwähnten Strafbestimmungen und allenfalls weiterer Bestimmungen in Auftrag gibt. Wir möchten aber, dass die Evaluation sofort anfängt und dass nicht gewartet wird, bis es genügend Fälle gibt. Darum bestehen wir darauf, dass unseren Postulaten zugestimmt wird, auch wenn der Bundesrat erst später beginnen möchte.