Rossi Viktor · 2024-09-16
Rossi Viktor · Bern · 2024-09-16
Wortprotokoll
Das Sammelsystem ist vom Gesetzgeber pragmatisch und bewusst niederschwellig ausgestaltet worden. Missbräuche sind darum nicht gänzlich auszuschliessen. Der Kontrollprozess ist mehrstufig. Bei den Initiativkomitees laufen die Unterschriftenlisten zusammen. Bei den Gemeinden erfolgt im Bescheinigungsprozess eine eingehende Prüfung, und schliesslich prüft auch die Bundeskanzlei die eingetroffenen Unterschriftenlisten.
Die Hinweise auf Verdachtsfälle betreffen rund ein Dutzend eidgenössische Volksinitiativen. Bei diesen bisher bekannten Verdachtsfällen, die der Bundeskanzlei gemeldet und an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden, handelt es sich entweder um nicht eingereichte oder im Kontrollprozess als ungültig erklärte Einträge. Aufgrund der ihr bis jetzt vorliegenden Indizien geht die Bundeskanzlei nicht davon aus, dass das Zustandekommen eines Volksbegehrens zu Unrecht verfügt worden wäre. Derzeit werden überdies einzelne Verdachtsfälle gefälschter Unterschriften öffentlich diskutiert, die von den Gemeinden als gültig bescheinigt wurden. Die Anzahl dieser Fälle ist klein und lässt den Schluss nicht zu, dass Volksbegehren das verfassungsmässige Quorum nur dank gefälschter Unterschriften erreicht hätten. Wir haben der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates eröffnet, welche konkreten Volksinitiativen das betrifft, weil das im Rahmen der entsprechenden Vertraulichkeit geschehen muss.